- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.11.2019 wird beschlussmäßig gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlage: Entwurf in der Fassung vom 19.11.2019
In Session eingestellt: Begründung mit Umweltbericht
Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.07.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ beschlossen, um hier für Ortsansässige zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen.
Zwischenzeitlich wurde der Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht ausgearbeitet. Der Entwurf orientiert sich hinsichtlich der Festsetzungen zur Bebaubarkeit an der näheren Umgebung und den im Bebauungsplan Nr. 92 „Nuschelberg“ enthaltenen Festsetzungen. Besonderer Wert wurde auf die Ortsrandeingrünung zur Flur gelegt.
Der Ausgleich wird vom Antragsteller auf dem Grundstück FlNr. 414 Gemarkung Günthersbühl erbracht.
Da der Bereich der Einbeziehungssatzung im Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ liegt wurde beim Kreistag die Herausnahme beantragt. Am 21.10.2019 hat der Kreistag die Herausnahme beschlossen. Somit kann im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.