Betreff
Neuerlass der Hundesteuersatzung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 2/026/2019
Aktenzeichen
9243/FB 2/Kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der Hundesteuersatzung zum 01.01.2020 in der vorgelegten Form. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Da seit Einführung der erhöhten Kampfhundesteuer auch auf Hunde mit Negativzeugnis keine erheblichen Auswirkungen daraus, weder in positiver noch in negativer Hinsicht, festzustellen waren, hat sich die Verwaltung entschlossen, die Hundesteuersatzung entsprechend zu modifizieren. Gleichzeitig aber auch, um die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen zu optimieren und so immer wieder auftretenden Fragen z. B. bei unterjährigen Änderungen entgegen treten zu können. Es wurden als Anhaltspunkte die Satzungsinhalte der Stadt Nürnberg herangezogen.

Der Inhalt soll dabei wie folgt angepasst werden:

  • der jährliche Steuersatz wird pro Hund auf 63 Euro festgelegt (bisher 65 Euro) 
  • der Steuersatz für Kampfhunde (Hunde der sog. Kategorien 1 und 2 ohne Negativzeugnis) beträgt das Zehnfache der Hundesteuer, somit 630 Euro (bisher 650 Euro) 
  • der Steuersatz für Kampfhunde der sog. Kategorie 2 mit Negativzeugnis beträgt das Doppelte der Hundesteuer, somit 126 Euro (bisher 650 Euro) 
  • die Steuerpflicht wird während ihrer Dauer in monatlichen Teilbeträgen (5,25 Euro) berechnet (bisher nur jährlich abrechenbar mit 65 Euro, künftig bei unterjährigen Änderungen monatlich)

Aus dem beigefügten Satzungsentwurf zum Neuerlass sind die Änderungen zu entnehmen: neben den Anpassungen in § 4 (Steuermaßstab und Steuersatz) wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. die folgenden Paragraphen inhaltlich den Änderungen angepasst. Mit § 14 (Steuerüberwachung) wurde eine zusätzliche Regelung eingearbeitet, die die Überwachungsmodalitäten der Stadt konkretisiert.