Betreff
Finanzbericht für das 3. Quartal 2019
Vorlage
FB 2/024/2019
Aktenzeichen
FB 2 /Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Das Sommer-Quartal brachte, wie erwartet, keine maßgeblichen Änderungen, die von den angekündigten bzw. angesetzten Beträgen abgewichen wären.

Insofern kann auch für den Rest des Jahres von einem planmäßigen Verlauf des Haushalts- und Finanzjahres ausgegangen werden.

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  9.496.880 Euro                                              Einkommensteuer-Ersatz                                 619.727 Euro                                                                                          Anteil an der Umsatzsteuer                           1.340.746 Euro

Die großen Steuerbeteiligungsbeträge konnten – wie geplant und in Aussicht gestellt – vereinnahmt werden. Bei der Einkommensteuer ist eine Erhöhung um gut 400.000 Euro gegenüber dem 3. Quartal 2018 ersichtlich, die Umsatzsteuerbeteiligung ist ebenfalls angestiegen (+ rd.120.000 Euro). Der Einkommensteuer-Ersatz hat sich mit der 2.  Rate (343.632 Euro) erwartungsgemäß wieder nach oben bewegt.

 

Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage                                                                                    AO-Soll 15.838.356,22 Euro/1.673.247 Euro

Ansatz 2019

AO-Soll zum 30.09.

AO-Soll im VJ-Zeitraum

Ist 30.09.2019

13.500.000

15.838.356,22

13.620.207,13

11.170.529,63

Erfreulicherweise zeigt sich bei der Gewerbesteuer ein seit Jahresbeginn bestehender Anstieg; auch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Die Gewerbesteuerumlage entspricht den erhaltenen Ist-Eingängen und war im entsprechenden Verhältnis abzuführen.

 

Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer                                                                      281.681,80 Euro

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegen die monatlichen Raten um rd. 109.000 Euro niedriger. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier bis zum Jahresende eine Wende abzeichnet.

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen                                                                 195.975 Euro

Die ersten drei Quartalsbeträge des Kommunalanteils sind Bescheid gemäß eingegangen.

 

 

Realsteuern                                                                                                                                   GrSt A                    66.552,75 Euro                                                                                                                      GrSt B               2.822.799,94 Euro                                                                                                          Hundesteuer               99.902 Euro

Wie bereits in den vorherigen Quartalen blieb es bei leichten Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A und der Hundesteuer. Die Grundsteuer B ist gegenüber dem 3. Quartal 2018 minimal gesunken (rd. 7.200 Euro weniger).

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG                                                                                      367.134 Euro

Das vereinnahmte Ist entspricht den angekündigten Beträgen, so dass der Haushaltsansatz von 489.511,50 Euro erreicht wird. Gegenüber dem 3. VJ 2019 bedeutet das eine leichte Steigerung von rd. 14.000 Euro.

 

Schlüsselzuweisungen                                                                                                                           2.158.866 Euro

Der Betrag ist analog dem vorliegenden Bescheid (drei Raten á 719.622 Euro) eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind das über 600.000 Euro mehr.

 

Kreisumlage                                                                                                                          10.949.677,83 Euro

Die monatlich geleisteten Raten an den Landkreis entsprechen dem vorliegenden Bescheid für 2019 und sind dementsprechend im Ist verbucht.

 

Budgetberichte Verwaltungshaushalt und Controlling

Aus den städtischen Einrichtungen sind keine Meldungen eingegangen, nach denen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen würden. Soweit die eine oder andere Haushaltsstelle überschritten werden musste, wurden die notwendigen Beträge den Entscheidungsträgern mit Begründung zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen der Gesamtdeckung konnten alle Ausgaben entweder durch Einsparungen, Mehreinnahmen oder eben aus allgemeinen Deckungsmitteln getätigt werden.

 

Vermögenshaushalt

Mit Beginn der Sommerferien erfolgte auch – wie geplant – der Baubeginn des laufenden Großprojektes „Generalsanierung Bertleinschule“ reibungslos. Zum Schuljahresanfang konnte dort der Unterricht in den zur Verfügung stehenden Pavillons beginnen.