Betreff
Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung der bestehenden Zweckvereinbarungen und Gründung eines Zweckverbands „Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land“
Vorlage
FB 3/010/2019
Aktenzeichen
FB3/11-2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz gründet zusammen mit der Stadt Hersbruck, der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg, der Gemeinde Rückersdorf und dem Markt Schnaittach den Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberger Land“.
  2. Der Verbandssatzung des Zweckverbands „Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land“ wird zugestimmt. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Die bestehenden Zweckvereinbarungen mit der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, der Stadt Hersbruck und der Gemeinde Rückersdorf sind zum 31.12.2019 zu kündigen. Auf die vereinbarte Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Haushaltsjahres wird einvernehmlich verzichtet.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren notwendigen rechtlichen und vertraglichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

In der Sitzung des Stadtrats am 25.07.2019 wurde beschlossen, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung künftig im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbands – zusammen mit der Stadt Hersbruck, der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, der Gemeinde Rückersdorf, der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg und dem Markt Schnaittach - durchgeführt wird.

Hierfür sind die bestehenden Zweckvereinbarungen mit der Stadt Hersbruck, der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz und der Gemeinde Rückersdorf zu kündigen. Die Kündigung soll zum 31.12.2019 erfolgen. Auf die vereinbarte Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Haushaltsjahres wird einvernehmlich verzichtet.

Zur Gründung des Zweckverbands ist es weiterhin erforderlich, dass die beteiligten Gemeinden eine Verbandssatzung beschließen. Diese wurde zwischenzeitlich erarbeitet und mit allen künftigen Verbandsmitgliedern abgestimmt. Die Verbandssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.