Betreff
Fußgängerzone Marktplatz
-Verbesserung der Verkehrssituation
Vorlage
FB 5/065/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Lieferzeiten in den Fußgängerzonen am Oberen Marktplatz, in der Hersbrucker Straße, der Lukasgasse und der Barthstraße werden auf die Zeit von Mo – Fr. 5.00 Uhr bis 10.00 Uhr und samstags auf die Zeit von 5.00 Uhr bis 9.00 Uhr beschränkt.

Die Zusatzfreigabe zu Ärzten in Notfällen entfällt ersatzlos.

Die Verwaltung wird beauftragt, Zufahrtssperren mittels versenkbarer Poller an den Zufahrten zum Oberen Marktplatz einzubauen.

 

Ausgangslage:

Die Fußgängerzone am Oberen Marktplatz besteht in der heutigen Form seit 14.11.1994. Der Lieferverkehr, die Zufahrt auf private Grundstücke, die Zufahrt zu Arztpraxen in Notfällen und der Radverkehr waren ursprünglich uneingeschränkt zulässig. Erst mit Beschluss des Stadtrates vom 11.4.2000 wurden die Lieferzeiten auf Mo – Fr. 5.00 bis 13.00 Uhr und Sa. auf 5.00 bis 9.00 Uhr beschränkt. In dem damaligen Beschluss wurden aber auch Ausnahmeregelungen in Sonderfällen in Aussicht gestellt.

Es werden häufig Klagen darüber geführt, dass in der Fußgängerzone zu viele Fahrzeuge - auch außerhalb der Lieferzeiten – fahren und parken. Dies kann leider nur bestätigt werden. Hintergründe hierfür sind viele, wie aus den zahlreichen Gesprächen beanstandeter Autofahrer zu erfahren ist. So werden häufig der Transport gehbehinderter Menschen angeführt, private Einkäufe von größerer Menge, „sich in Lauf nicht auskennen“, das Übliche „nur mal schnell“ und „ich behindere doch keinen“ oder „habe das Schild nicht gesehen“ als Ausrede benutzt. Zudem fahren auch Kraftfahrer von der Barthstraße kommend über den Marktplatz wieder aus.

Die Verkehrsüberwachung führt sehr strenge Kontrollen durch und verwarnt auch viele Kraftfahrer. Leider ist hier aber kein Lerneffekt feststellbar.

 

Änderungsmöglichkeiten

Verdeutlichung der Beschilderung:

Die Hauptzufahrt vom Unteren Marktplatz ist derzeit mit einer entsprechenden Schilderkombination beschildert. Dieses Schild steht rechts neben der Zufahrt; der Fahrweg selbst ist nicht eingeengt. Dieses Schild könnte nun auf der gegenüberliegenden Seite (neben dem Gehweg vom Alten Rathaus) nochmals in der gleichen Größe wiederholt werden. Evtl. könnte zusätzlich auch ein mobiler Bordstein die Einfahrtssituation einengen. Damit wird dem Kraftfahrer sehr deutlich gemacht, dass er in eine Fußgängerzone einfährt. Die Kraftfahrer, die jetzt trotz Verbotes in die Fußgängerzone bewusst einfahren, werden wahrscheinlich mit dieser Beschilderung auch nicht erreicht. Allerdings wäre diese Maßnahme kostengünstig und schnell umzusetzen.

 

Änderung der Lieferzeiten:

Der Lieferverkehr ist derzeit Mo-Fr von 5.00 bis 13.00 Uhr, samstags bis 9.00 Uhr zulässig. Diese Regelung ist relativ großzügig. Auch die Auslegung, was Kraftfahrer unter Lieferverkehr verstehen, ist sehr weit gefasst. Es bestünde daher die Möglichkeit, die Lieferzeiten zu verkürzen. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, den Lieferzeitraum Mo-Fr auf 5.00 Uhr bis 10.00 Uhr zu verkürzen. Eine noch weitergehende Verkürzung der Lieferzeiten könnte schwierig werden, da manchen Geschäfte erst um oder nach 9.00 Uhr aufmachen. Diese wären dann nicht mehr anlieferbar. Grundsätzlich wird wahrscheinlich sowohl der Einzelhandel als auch Zulieferer aller Art eine Verkürzung der zulässigen Lieferzeiten nicht begrüßen.

Die Ausnahme „Zufahrt zu Ärzten in Notfällen“ könnte entfallen, da außer den Ärzten im Anwesen Marktplatz 32/33 keine Praxen am Oberen Marktplatz betrieben werden. Letztere sind aber über die Altung mit eigenen Parkplätzen erreichbar.

 

Errichtung von Einfahrtssperren

Durch das bewusste oder unbewusste Fehlverhalten der Kraftfahrer entsteht in der Fußgängerzone am Oberen Marktplatz eine erhebliche Gefahrenlage für Fußgänger. Diese Personengruppe geht davon aus, dass man sich in einer Fußgängerzone bewegen kann, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die in diesem Bereich – oft auch am Brunnen unbeaufsichtigt – umherlaufen. Diese Gefahrenlage lässt sich auch nicht durch noch mehr Kontrollen vermeiden, da die Verkehrsüberwachung nicht ständig vor Ort sein kann.

Um dieses Gefährdungspotential auszuschließen sieht sich die Verwaltung dazu gezwungen, das Einfahren von Fahrzeugen außerhalb der Lieferzeiten nachhaltig zu unterbinden. Dies wäre auch keine wirkliche Änderung der Situation für die Marktplatzanlieger, da nur ein bisher schon bestehendes Verbot durchgesetzt wird. Die einzige Möglichkeit, dies zu erreichen ist der Einbau von technischen Sperren. Hierfür wäre der Einbau einer Schrankenanlage oder von versenkbaren Pollern eine effektive Lösung. Aus optischen Gründen würde die Verwaltung eine Sperrung mit versenkbaren Pollern bevorzugen.

 

Technik:

Die Poller aus Stahl (ca. 200 mm Durchmesser, ca. 800 mm hoch) werden in den Boden eingebaut. Eine elektrische Steuerung sorgt dafür, dass die Poller – je nach Programmierung – z.B. während der zugelassenen Lieferzeiten automatisch abgesenkt werden. So kann jeder alle Anlieger anliefern. An der Einfahrt ist zusätzlich eine Ampel aufgestellt, die zumindest „Rot“ Signalisiert, wenn die Poller ausgefahren sind. Zusätzlich ist eine Art Terminal aufzustellen, wo berechtigte Personen (z.B. Anwohner mit eigenem Parkplatz, Handwerker) die Poller auch außerhalb der Lieferzeiten absenken können. Die Absenkung für die Poller nur für die Ausfahrt könnte über eine Schleifenlösung erfolgen. Um auch eine Zufahrt über die Barthstraße zu verhindern, müsste auch dort ein Poller eingebaut werden. Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehren können die Anlage über einen sog. „Feuerwehrschlüssel“ jederzeit bedienen. Bei Stromausfall würden sich die Poller automatisch absenken.

Eine Zufahrtsberechtigung kann von der Stadt Lauf erteilt werden. Dies erfolgt über eine Art von Transponder, Chip o.ä. Mit diesem kann dann eine berechtigte Person am Einfahrtsterminal die Poller absenken.

Kosten:

Die Kosten für eine derartige Anlage kommen in etwa auf 30.000 € für die Technik. Zusätzlich muss mit der gleichen Summe für Tiefbauarbeiten und Kabelzuführungen gerechnet werden.

 

Auswirkungen:

Die Sperrung mit Pollern ist sehr einschneidend, weshalb die Auswirkungen und die evtl. Folgen einzeln betrachtet werden müssen. Im Anschluss werden einige Szenarien angeführt:

  1. Anwohner: Die Anwohner am Marktplatz haben schon jetzt das Problem, dass sie z.B. nach der Arbeit nicht mehr zu ihren Anwesen fahren können. So können z.B. schwerere Getränkekisten nicht mehr ausgeladen werden. Auch wird schon jetzt kritisiert, dass Anwohner mit kleinen Kindern nicht vor die Haustüre fahren können und so Schwierigkeiten bei der An- und Abfahrt haben. Meist wird es aber trotzdem verbotenerweise getan, was wieder zu Konflikten mit der Verkehrsüberwachung führt.
  2. Gewerbebetriebe: Verschiedene Gewerbebetriebe haben schon angegeben, dass sie mit unseren Lieferzeiten aus innerbetrieblichen Gründen nicht zurechtkommen. Auch die Belieferung von Apotheken fällt unter diesen Bereich. Es bestünde die Möglichkeit, den Gewerbetreibenden eine Ausnahme zu erteilen. Lebensmittelbetrieben wie z.B. Metzgereien müssten eine Dauerausnahmegenehmigung bekommen, da es schon aus hygienischen Gründen nicht zumutbar ist, z.B. bestellte Wurstwaren bis zum Parkplatz außerhalb zu transportieren. Gleiches gilt evtl. auch für Gastwirtschaften, wenn diese außerhalb der Lieferzeiten Lebensmittel bringen müssen oder im Catering tätig sind.
  3. Hotelübernachtungen: Lt. Beschilderung ist derzeit die Zufahrt für Übernachtungsgäste freigegeben. Das Hotel „Wilder Mann“ hat im eigenen Hof sogar Parkplätze. Es ist aber jeweils nicht bekannt, wer als Übernachtungsgast kommt. Theoretisch müssten die Gäste zunächst irgendwo parken, zum Hotel laufen und sich dann eine Einfahrtsberechtigung besorgen. Auch der Gasthof „Weisses Lamm“ wird oft erst über den Marktplatz angefahren, bevor die Gäste die Information bekommen, dass die Parkplätze über die Mauergasse zu erreichen sind. Ortsunkundige Gäste können dies nicht wissen. In der Praxis wird dies nur schwer umzusetzen sein; zumindest dem Hotel „Wilder Mann“ müsste eine Art Dauererlaubnis erteilt werden.

    Vor Einführung müsste daher ein Gespräch mit den Betreibern der Übernachtungsbetriebe stattfinden, wie das Problem gelöst werden kann.

  4. Handwerker: Handwerker, die außerhalb der Lieferzeiten am Oberen Marktplatz tätig sind, müssen auch jetzt schon eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Lauf beantragen. Denen müsste dann statt einer Ausnahmegenehmigung die Zufahrtsberechtigung erteilt werden. Dies ist jedoch nur innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. In Notfällen, z.B. bei Heizungsstörungen, Wasserrohrbruch u.s.w. außerhalb unserer Öffnungszeiten, hätten die beauftragten Handwerker keine Möglichkeit, auf den Oberen Marktplatz zu fahren.
  5. Märkte (Wochen- u. Weihnachtsmarkt): Den Teilnehmern müssten Dauereinfahrtsberechtigungen gewährt werden. Beim Wochenmarkt können die Teilnehmer zwar zu Beginn des Marktes einfahren, aber zum Abbau des Marktes wäre dies ohne Dauererlaubnis nicht mehr möglich. Beim Weihnachtsmarkt ist die Situation ähnlich; der Lieferverkehr für Teilnehmer am Weihnachtsmarkt war bisher bis 11.00 Uhr zulässig.
  6. Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen aller Art muss eine jeweils angepasste Sonderlösung gefunden werden, z.B. Poller grundsätzlich herunter gefahren oder – je nach Veranstaltung – viele Zufahrtsberechtigungen (z.B. Musiker, Catering u.s.w.)
  7. Sonderfall Münzhof: Die Zufahrt ist eigentlich für jeden frei, der auf das private Grundstück „Münzhof“ fahren will. Es ist ein unbestimmter Personenkreis, der bisher nicht erfasst wurde. In der Praxis fahren allerdings derzeit kaum Fahrzeuge in den Münzhof, da evtl. Stellplätze durch Warenauslagen belegt sind. Dies könnte sich allerdings auch wieder ändern, wenn andere Gewerbe dort ansiedeln.

 

Es ist anzunehmen, dass eine Sperrung der Zufahrt zum Oberen Marktplatz bei den Anrainern auf wenig Verständnis stoßen wird. Andererseits lässt sich eine wirkungsvolle Einfahrtssperre nicht anders umsetzen.

Die Regelung der einzelnen Ausnahmen führt zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes. So müssen die einzelnen Ausnahmegenehmigungen programmiert werden, zumindest für die Dauerlaubnisse müsste eine Kaution verlangt werden.