Betreff
OT Neunhof RW und MW-Kanal
Welserplatz-Weiherstraße
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/062/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Die Verpflichtungsermächtigungen aus den Produktkonten 5.3.8.2.36 und 5.3.8.2.37 werden mit einem Betrag von jeweils 50.000 € auf das Produktkonto 5.3.8.2.02 umgeschichtet.

2.    Der Auftrag für den Neubau des Mischwasser- und Oberflächenwasserkanals wird auf der Grundlage des Angebots vom 20.08.2019 an die Firma

Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG

Zum Angebotspreis von 487.713,87 € (brutto) vergeben.

3.  Die frei zu vergebende Nachtragssumme wird von 15.000 € auf 50.000 € erhöht.

Die Stadt Lauf beabsichtigt den Mischwasserkanal kommend vom Welserplatz neu zu verlegen.

In diesem Zug wird auch ein Oberflächenwasserkanal mitgeführt werden, welcher in der Weiherstraße an die Grabenverrohrung angeschlossen wird.

Der aktuelle Mischwasserkanal verläuft im Gehweg vor der Brauerei Wiethaler.
Durch Verfilmungen ist bekannt, dass dieser bereits an mehreren Stellen eingebrochen ist und nicht mehr den Anforderungen entspricht. Auch ist die Nähe zur Brauerei problematisch wenn es zu größeren Einbrüchen kommen sollte.

Das Gebiet um die Brauerei Wiethaler befindet sich am Tiefpunkt der Neunhofer Hauptstraße. Bei stärkeren Unwettern herrscht hier Überschwemmungsgefahr. Dieses Problem soll entschärft werden, indem ein Oberflächenwasserkanal das ankommende Quellwasser und Regenwasser von Dachflächen direkt in den Dorfbach leitet.
Hierdurch wird im Lastfall Regen eine größere Kapazität im Mischwasserkanal geschaffen.

Die Baukosten belaufen sich nach Submission auf ca. 490.000 €.
Hieraus ergibt sich ein Honorar von ca. 30.000 €.

Somit fallen für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 520.000 € inklusive Nebenkosten an.

Auf dem Produktkonto 5.3.8.2.02 stehen für die Jahre 2019 und 2020 Mittel in Höhe von rd. 180.000 € und als VE 300.000 € zur Verfügung.

Die zusätzlich benötigten Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 neu angemeldet.

Bis dahin stehen die Mittel durch Verschiebung der Verpflichtungsermächtigungen folgender Produktkonten zur Verfügung.

Produktkonto

Maßnahme

Betrag

5.3.8.2.36

Anschluss Neunhof

50.000 €

5.3.8.2.37

Entlastungskanal Hersbrucker Straße

50.000 €

 

Somit stehen nach Umschichtung auf dem Produktkonto 5.3.8.2.02 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Gem. Geschäftsordnung kann der erste Bürgermeister Nachträge, die die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 % bis zu einem Gesamtwert von maximal 15.000 genehmigen.

Gerade in Gebieten mit älterer Bebauung kann es zu unerwarteten jedoch notwendigen Leistungen kommen, die diese Summe überschreiten. Um einen behinderungsfreien Bauablauf zu gewährleisten müssen daher Entscheidungen oft schnell und kurzfristig getroffen werden und können nicht auf eine Genehmigung durch den BUS warten.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall um Erhöhung der frei zu vergebenden Nachtragssumme von 15.000 € auf 50.000 €.