Betreff
Kanalverlegung Industriestraße mit Regenwasserbehandlung und vorbereitende Erschließung mit Leerrohren
- Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/058/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.  Der Stadtrat bevollmächtigt den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 1.10.2019 über die Auftragsvergabe für die Kanalverlegung Industriestraße mit Regenwasserbehandlung und vorbereitender Erschließung mit Leerrohren zu entscheiden.

 

2.   Die frei zu vergebende Nachtragssumme für die Kanalverlegung Industriestraße mit Regenwasserbehandlung und vorbereitender Erschließung mit Leerrohren wird auf 100.000 € erhöht.

 

Zur abwassertechnischen Erschließung der Grundstücke Fl.Nr. 908/9, 908/10 und 908/11 sowie der Grundstücke im Einmündungsbereich der Industriestraße zur LAU 7 muss der Kanal in der Industriestraße verlängert werden. Hierzu wird ein Schmutzwasserkanal verlegt. Zur Entsorgung des Regenwassers wird ein Absetzbecken mit Regenrückhaltung errichtet und zur Verbesserung der hydraulischen Situation im Einmündungsbereich der Industriestraße wird ein vorhandener Kanal DN 150 gegen einen größeren Kanal DN 300 ausgewechselt.

 

Im Zuge der Kanalverlegung sollen auch Leerrohre für Strom, Wasser und LWL verlegt werden. Um den Verkehr im Einmündungsbereich der Industriestraße zur LAU 7 und der Staatsstraße möglichst wenig zu behindern, sollen der Schmutzwasserkanal sowie die Leerrohre im Spülbohrverfahren ohne Aufgrabung verlegt werden. Dadurch erübrigt sich eine aufwändige und teure Ampelanlage.

 

Weil mit der Bebauung der Grundstücke im nächsten Frühjahr begonnen werden soll und vorher die abwassertechnische Erschließung sichergestellt werden muss, war es notwendig die erforderlichen Maßnahmen unmittelbar nach Abschluss der Planungen auszuschreiben. Auf Basis des  vorliegenden Kostenanschlags auf LV- Basis können sich die Kosten für die zu vergebende Gesamtmaßnahme auf bis zu rd. 580.000 € brutto belaufen und liegen damit über der Wertgrenze, innerhalb der der BUS selbstständig in seiner Zuständigkeit entscheiden kann. Die Submission erfolgte am 10.9.2019.

 

Aufgrund der Dringlichkeit möchte die Verwaltung eine Auftragsvergabe im BUS am 01.10.2019 gemäß dem vorliegenden Vergabevorschlag der Verwaltung beschließen lassen. Dazu ist es notwendig, dass der Stadtrat den BUS unter der Voraussetzung, dass der Kostenrahmen eingehalten wird, bevollmächtigt, in seiner Sitzung am 01.10.2019 über die Auftragsvergabe zu beschließen.

 

Gem. Geschäftsordnung vom 02.05.2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe e) gehören "Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen" zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Für die anstehende Vergabe bedeutet dies, dass jeder Nachtrag ab einem Gesamtwert von 15.000 € im Bau- Umwelt- und Entwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Maßnahmen im schwierigen Gelände wie dem Bau der Regenrückhaltung und den Spülbohrungen können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden Nachtragsangebote häufig sehr kurzfristig gestellt und fordern eine schnelle Entscheidung. Eine Behandlung der entsprechenden Nachtragsangebote im Bau- Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall um Erhöhung des unter § 13 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe e) Geschäftsordnung genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 100.000 €.