Betreff
1. Antrag der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH auf dauerhafte Nutzung des Parkplatzes südlich der Kunigundenstraße,
2. Aufstellung eines Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
FB 5/055/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1.1       Für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1576, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

1.2       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Lageplan vom 23.07.2019.

1.3       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.

1.4       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten.

Beschlussvorschlag:

 

2.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1  Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1576, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Verfahren zur 7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Grünfläche“ in „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ eingeleitet.

 

2.2  Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf zur Änderung auszuarbeiten.

 

Anlage: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans – Lageplan vom 23.07.2019

Nachdem die Bauarbeiten für die Erweiterung des Krankenhauses Lauf abgeschlossen sind, wurde nun mit der Errichtung des Parklatzes westlich und nördlich des Krankenhausgebäudes begonnen. Nach Fertigstellung werden hier insgesamt 163 Parkplätze (107 für Mitarbeiter und 56 für Besucher) zur Verfügung stehen.

Die Baugenehmigung für den als Provisorium während der Bauzeit geplanten Parkplatzes in der Kunigundengasse ist befristet. Anschließend muss der Parkplatz rückgebaut werden.

Zwar stehen dann ca. 50 Parkplätze mehr als heute zur Verfügung, allerdings muss aufgrund der derzeitigen Parksituation am Krankenhaus bezweifelt werden, dass diese den tatsächlichen Bedarf decken. Es hat sich gezeigt, dass trotz Ausnutzung der vorhandenen Parkplätze die umliegenden Straßen, vor allem die Kunigundengasse und die Robert-Koch-Straße regelmäßig durch parkende Fahrzeuge belastet werden.

Aus diesem Grund wurde von der Stadt Lauf eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, die die heutige Verkehrsbelastung der öffentlichen Straßen im Umfeld des Krankenhauses ermitteln und mehrere Varianten zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Parkproblematik untersuchen sollte.

Erste Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass der neu zu errichtende Parkplatz am Krankenhaus den Bedarf tatsächlich nicht alleine decken kann. Zur Abdeckung des aktuellen Parkraumbedarfs des Krankenhauses ist eine dauerhafte Nutzung des Parkplatzes in der Kunigundengasse zwingend notwendig.

Deshalb stellte die Krankenhäuser Nürnberger Land mit Schreiben vom 11.06.2019 den Antrag, den Parkplatz zukünftig weiter nutzen zu können und dafür die Fläche langfristig von der Stadt Lauf zu pachten.

Um den Parkplatz dauerhaft baurechtlich absichern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst werden.