Betreff
Erneuerung der Überführung der Christof-Treu-Straße über die B 14 - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt Nürnberg
Vorlage
BA/133/2010
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Abbruch und der Erneuerung der Überführung der Christof-Treu-Straße über die B 14 und stimmt dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf zu.

 

2.      Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung von nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberesten auf die neu angelegte HhSt. 1.6325.9510 „Überführung Christof-Treu-Straße“ wie folgt:

 

HhSt. 1.6318.9510                       Unterführung Eschenauer Straße                         19.300 €

HhSt. 1.6300.9510                       Decken und Beläge                                                   4.000 €.
                                                                                                                                         23.300 €

                                                                                                                                                   

 

Das Staatl. Bauamt Nürnberg beabsichtigt, demnächst die Brücke im Zuge der Christof-Treu-Straße über die B 14 zu erneuern. Für die Brückenkonstruktion liegt die Unterhaltslast beim Staatl. Bauamt, da die Brücke über die B 14 führt.

 

Dabei wird das bestehende Bauwerk abgebrochen und an gleicher Stelle neu aufgebaut. Die Maßnahme ist nach Auskunft des Staatl. Bauamts sehr dringlich.

Die Brücke wird dann mit gleichen Querschnittsabmessungen neu errichtet. Die Fahrbahnbreite beträgt zur Zeit 6,50 m. Außerdem ist ein beidseitiger Gehweg mit jeweils 1,50 m Breite vorhanden.

 

Es handelt sich bei der alten Brücke um eine Spannbetonbrücke. Im Rahmen der Brückenüberprüfung wurde festgestellt, dass der Spannstahl sprödbruchgefährdet ist und somit die Brücke erneuert werden muss.

 

Nachdem das Vorhaben der Stadt Lauf bekannt gegeben wurde, hat die Verwaltung die Möglichkeit für eine Verringerung bzw. Änderung des Straßenquerschnitts geprüft. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, die Fahrbahnbreite zu Gunsten eines um 1 m breiteren Gehwegs auf der westlichen Seite zu verschmälern. Der dann ca. 2,50 m breite Gehsteig bietet die Möglichkeit, um eine bequeme und sicher begehbare Verbindung zwischen Wohngebiet und S-Bahnhaltepunkt sowie dem angrenzenden Spiel- und Bolzplatz zu schaffen. Dies ist besonders im Hinblick auf das nach der Brücke beginnende, dichte Baugebiet und die in diesem Bereich befindlichen Einrichtungen wie Schule und Kindergarten von Bedeutung. Mittelfristig ist nach Auslagerung des Gewerbegebiets auch eine Umgestaltung der Christof-Treu-Straße zu einer verkehrsberuhigten Zone angedacht. Durch entsprechende Unattraktivität soll ein „Schleichverkehr“ aus dem neuen Gewerbegebiet Richtung Innenstadt verhindert werden. Mit der Verschmälerung der Fahrbahn würde damit auch dem Wunsch aus der Bevölkerung in den Bürgerversammlungen Rechnung getragen.

Die verbleibende Fahrbahnbreite von 5,50 m ist zur Aufnahme des Kfz-Verkehrs durchaus ausreichend.

 

Zur Umsetzung dieses Anliegens ist der Abschluss der beigefügten Vereinbarung notwendig (Anlage). In der Vereinbarung werden der geänderte Fahrbahnquerschnitt sowie die Kostentragung geregelt.

 

Nach groben Schätzungen des Staatl. Bauamts entstehen für die Stadt Kosten durch die notwendigen Plananpassungen und Berechnungen sowie bei den Baukosten selbst in Höhe von ca. 23.300 €.

 

Die Finanzierung dieser Kosten ist durch Umschichtung von Haushaltsausgaberesten möglich.

 

 

Das Staatliche Bauamt rechnet mit einer Bauzeit von ca. 1 Jahr. Die Baukosten werden auf ca. 750.000 € geschätzt.

 

Während der Bauzeit erfolgt die Verkehrsführung über die Waldluststraße. Die Errichtung eines Fußgängerersatzstegs ist nach Auskunft des Staatl. Bauamts aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten von ca. 100.000 € nicht vorgesehen.

 

Im Zuge der Bauzeit müssen städtische Flächen vorübergehend in Anspruch genommen werden. Unter Anderem ist ein Teil des Grundstücks der Bertleinschule und ein Teil des Gewerbegrundstücks FlNr. 1000/5 betroffen. Diese Flächen werden vor Allem für den Abbruch des bestehenden Bauwerks einschl. der Widerlager benötigt. Unmittelbar nach Fertigstellung der Widerlager werden die Baugruben wieder verfüllt und die Grundstücke wieder hergerichtet.

 

Beim Brückenbau wird auch ein Teil des Gewerbegrundstücks FlNr. 1000/5 benötigt, es kommt aber nach gemeinsamer Betrachtung mit dem Käufer zu keinen gegenseitigen Behinderungen bei den Bautätigkeiten.