(BUS 18.09.2018, StR 27.09.2018)
-Evtl. Bau einer Entlastungsstraße
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Antrag verschiedener Bürger aus Schönberg zum Bau einer Entlastungstraße von der LAU 7 zu den Einrichtungen der Lebenshilfe und der Gewerbebetriebe an der Nessenmühlstraße wird aus ökologischen, ökonomischen und verkehrstechnischen Gründen abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Lebenshilfe Möglichkeiten umzusetzen, um die Nessenmühlstraße zu entlasten.
In Session eingestellt:
Anlage 1: Bürgerantrag
Anlage 2: Schreiben vom Bund Naturschutz in
Bayern e.V.
Anlage 3: Beschluss des Stadtrates vom
27.09.2018
Umgehungsstraße Schönberg
Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2018
wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Umgehungsstraße zwischen
der Laufer Straße und der Nessenmühlstraße zur Verkehrsberuhigung in Schönberg
inhaltlich zu prüfen.
Anlass war ein
Bürgerantrag von Schönberger Bürgern – als Vertreterin Frau Elfriede Loos u.a.
– vom 18.07.2018. Zudem liegt ein Schreiben der Lebenshilfe mit der Bitte vor,
die Ortsverbindungsstraße von Schönberg Richtung Lauf bis zur
Ortsverbindungsstraße Lauf – Ottensoos zu sanieren. Nach Einschätzung der
Lebenshilfe würden dann noch mehr Fahrzeuge diesen Weg nutzen und die
Ortsdurchfahrt Schönberg somit entlasten. Ein weiteres Schreiben hat die Stadt
Lauf vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. erhalten. Darin wird sich deutlich
gegen den Bau einer Entlastungsstraße ausgesprochen.
Die Verkehrssituation in der
Nessenmühlstraße ist schon länger im Gespräch. Bereits 2015 wurde im Rahmen
einer Verkehrsschau geprüft, ob die Nessenmühlstraße durch die Öffnung der
Zollernstraße entlastet werden könnte. Dieser Gedanke wurde aber als
kurzfristige Lösung verworfen, da die Zollernstraße über keine Gehwege verfügt.
Durch die Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung wird seit 2017 regelmäßig
in der Nessenmühlstraße die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h kontrolliert.
Verkehrserhebung
Um die
Verkehrssituation beurteilen zu können, wurden Verkehrserhebungen durchgeführt.
Diese hatten vor allem das Ziel, den Verkehr von und zur Lebenshilfe und zum
dortigen Gewerbebetrieb zu erfassen und so die aus diesen Einrichtungen
resultierende Verkehrsmenge zu erfassen. Die Messungen wurden eine Woche lang
durchgeführt (jeweils 24 Std.). Die nachfolgenden genannten Zahlen beziehen
sich – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt - auf die durchschnittliche
Verkehrsbelastung der Wochentage Montag bis Freitag in beide Fahrtrichtungen.
Es fahren an
Werktagen im Schnitt ca. 742 Fahrzeuge durch die Nessenmühlstraße. Die Messung
wurde nach der Zollernstraße und vor der ersten Zufahrt zur Lebenshilfe und zu
einem Gewerbebetrieb durchgeführt. Eine zweite Messung nach der zweiten Zufahrt
(nördlich) zur Lebenshilfe und dem Sportplatz ergab eine Verkehrsbelastung von
507 Fahrzeugen.
Die Spitzenstunde
ist zwischen 7.00 und 8.00 Uhr. Die Nachmittagsspitze ist zwischen 15.00 und
16.00 Uhr. In diesen beiden Stunden werden fast 30 % der Tagesverkehrsmenge
abgewickelt.
Um den Anteil der
Fahrzeuge zu ermitteln, die die Lebenshilfe oder den Gewerbebetrieb als Ziel
haben, wurde auch dort der Verkehr erfasst.
Die südliche
Zufahrt zur Lebenshilfe wird durchschnittlich von 330 Fahrzeugen am Tag
befahren, die nördliche Zufahrt von 555 Fahrzeugen
Daraus ergibt sich,
dass 70,8 % der Fahrzeuge zur Lebenshilfe/Gewerbe zu- oder abfahren.
Der Anteil des
Schwerverkehrs liegt in der Nessenmühlstraße bei insgesamt 20 %. Von diesem
Schwerverkehr haben wiederum rund 19,5 % die Lebenshilfe als Ziel.
Im 30 km/ Bereich
der Nessenmühlstraße werden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Die Beanstandungsquote liegt bei rund 10 %.
Die Schule und die
Werkstätten werden an Werktagen insgesamt von 63 Linien angefahren. Davon sind
nur zwei große Reisebusse, der Rest sind Kleinbusse.
In der Ortsmitte
Schönberg fahren auf der Kreisstraße LAU 7 täglich durchschnittlich 3.301
Fahrzeuge. Eine eigene Zählung des Landratsamtes 2017 hat einen DTV von 3.322
ergeben.
Die Werte
vergleichbarer Straßen sind:
St. 2240
Ortsdurchfahrt Neunhof 3.905
Fahrzeuge/Tag
LAU 8 Ortsende Lauf
nach Kuhnhof 3.507
Fahrzeuge/Tag
LAU 19 zwischen
Röthenbach und Himmelgartenkreuzung 2.542
Fahrzeuge/Tag
LAU 32 zwischen
Ottensoos und B 14 4.242
Fahrzeuge/Tag
(Alle Werte aus
BAYSIS Verkehrsmengen)
Aus diesen Werten ist zu erkennen, dass das
Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt Schönberg vergleichsweise nicht
außergewöhnlich hoch ist.
Trassenverlauf für eine mögliche Umfahrung:
Für den Verlauf einer möglichen Trasse
könnten drei Varianten vorgeschlagen werden:
Variante 1: Von der
LAU 7 am Waldrand beginnend, den bestehenden Feld- und Waldwegen folgend. Der
Anschluss an die Nessenmühlstraße würde dann nördlich der Einrichtungen der
Lebenshilfe erfolgen. Streckenlänge: ca. 1.050 m. Die Waldwege müssten
verbreitert und auf eine Mindestbreite von 5,5 m ausgebaut werden. Ein
Wasserschutzgebiet müsste durchquert werden.
Die Baukosten für diese Trasse belaufen sich
auf geschätzte 1.200.000 €. Hinzu kommen noch die Grunderwerbskosten für nicht
unerhebliche Flächen (ca. 6.000 qm), die von verschiedenen
Grundstückseigentümern erworben werden müssten. Evtl. notwendige Brücke- oder
Stützbauwerke wurden ebenfalls noch nicht berücksichtigt.
Variante 2: Von der LAU 7 beginnend direkt
auf die südliche Zufahrt zur Lebenshilfe. Streckenlänge ca. 600 m. Die Trasse
würde sehr dicht an die Wohnbebauung der Tiergartenstraße heranreichen. Der
Abstand wäre noch rund 40 Meter zu den bebauten Grundstücken.
Die Baukosten belaufen sich für diese Trasse
auf geschätzte 850.000 €. Hinzu kommen noch die Grunderwerbskosten für
ebenfalls rund 6.000 qm, die von verschiedenen Grundstückseigentümern erworben
werden müssten. Evtl. notwendige Brücken- oder Stützbauwerke wurden noch nicht
berücksichtigt.
Variante 3: Von der LAU 7 beginnend und im
Gegensatz zu Variante 1 mit einem direkteren Streckenverlauf. Streckenlänge 900
m. Auch für diesen Trassenvorschlag müssten Grundstücke erworben werden, da die
Stadt dort keine besitzt. Erforderliche Fläche ca. 9.000 qm. Diese Trasse ist
etwas weiter weg von den Wohngebieten (ca. 125 m) und das Wasserschutzgebiet
würde nicht tangiert werden. Baukosten ca. 1.000.000 €. Allerdings liegt diese
Trasse ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet. Evtl. notwendige Brücken-
oder Stützbauwerke wurden noch nicht berücksichtigt.
In den geschätzten Baukosten sind
Nebenkosten bereits einkalkuliert. Nicht enthalten sind aber die Kosten für
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Grundstückskosten.
Zusammenfassung:
Eine
Umfahrungsstraße zur Lebenshilfe und den Gewerbebetrieben zur Entlastung der
Neuhäuserstraße und der Nessenmühlstraße ist unter ökologischen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Ebenso sind die Belastungen der
betroffenen Anwohner zu bewerten und ob eine neue Trasse tatsächlich die
gewünschte Entlastung der Bürger bringt.
Aus ökologischer Sicht ist eine neue Straße
abzulehnen. Sie würde durch die bisher unverbaute Natur zwischen dem nördlichen
Ortsrand von Schönberg und dem Staatsforst führen. Der Bereich ist als
Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Trasse 1 wird zusätzlich in ein
Wasserschutzgebiet eingegriffen und ein Wald durchquert, bei Trasse 3 ebenfalls
ein Waldstück. Der Flächenverbrauch für die Straße und die notwendigen Ersatz-
und Ausgleichsmaßnahmen würde weit über einem Hektar liegen. Der Bund
Naturschutz Bayern e.V. spricht sich ebenfalls aus Umweltschutzgründen mit
Schreiben vom 24.9.2018 deutlich gegen eine Entlastungsstraße aus.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Straße
ebenfalls abzulehnen. Die Investitionen, die für Baukosten, Brücken- und
Stützbauwerke, für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Grundstückskosten
mehrere Millionen Euro betragen, stehen der Tatsache gegenüber, dass letztlich
nur einige Schönberger Bürger durch die neue Straße entlastet werden würden.
Zudem sind hohe Grunderwerbskosten zu erwarten, da die Stadt Lauf zum größten
Teil nicht Eigentümerin der benötigten Flächen ist. Auch ist nicht zu erwarten,
dass alle Eigentümer einem Grundverkauf zustimmen würden.
Ferner müssten noch Kosten für Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen einkalkuliert werden, über deren Höhe noch keine Aussagen
gemacht werden können.
Die Belastungen der Anwohner in der
Neuhäuserstraße und der Nessenmühlstraße, teilweise auch der Pfarrstraße, der
Laufer Straße und des Schönberger Marktplatzes durch die Einrichtungen der
Lebenshilfe und der Gewerbebetriebe in
der Nessenmühle ist durchaus gegeben. Die Nessenmühlstraße und die Neuhäuser
Straße sind Ortsstraßen, die anderen genannten Kreisstraßen. Letztere sind dazu
gedacht, auch überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Bei jeglichen Überlegungen zur
Änderung von Verkehrsführungen ist daher daran zu denken, welche Auswirkungen
eine Änderung auf andere Anwohner hat. Im Fall einer neuen Straße wären
insbesondere die Anwohner der Tiergartenstraße diejenigen, die Nachteile in
Kauf nehmen müssten.
Nach Ansicht der Verwaltung bietet eine neue
Straße keine Garantie dafür, dass alle Fahrzeuge diese auch benutzen. Es geht
auch um die durchschnittlich 725 Fahrzeuge täglich, die von der Neuhäuserstraße
über die Nessenmühlstraße in Richtung Lebenshilfe und umgekehrt fahren. Fast
30% dieses Verkehrs wird innerhalb von zwei Stunden abgewickelt (Morgen- u.
Nachmittagsspitze). Die aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeuge (von der OV
Lauf – Ottensoos) mit Ziel „Lebenshilfe“ belasten die Anwohner Schönbergs
nicht. Die aus Richtung Süden (Altdorf) kommenden Fahrzeuge müssten zudem bei
einer neuen Straße einen Umweg von rund 900 m in Kauf nehmen. Dieser Verkehr
würde dann die Pfarrstraße und die Laufer Straße mehr belasten und so den geringeren
aus Lauf kommenden Verkehr wieder ausgleichen.
Aus den genannten Gründen sollte der Bau
einer neuen Straße zur Lebenshilfe nicht weiter verfolgt werden. Vielmehr
sollte die Stadt Lauf zusammen mit der Lebenshilfe nach Möglichkeiten suchen,
den Verkehr insgesamt zu verringern. Hierzu kann sich die Verwaltung z.B.
vorstellen, dass die angeregte Bushaltestelle vor den Einrichtungen der
Lebenshilfe umgesetzt und an das öffentliche Nachverkehrssystem angeschlossen
werden kann. Laut Auskunft der Lebenshilfe verfügen ca. 10 % der in den
Werkstätten Beschäftigten über die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten,
den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Auch Mitarbeiter hätten dann die
Möglichkeit, auf den ÖPNV umzusteigen. Bereits im Jahr 2017 haben erste
Gespräche stattgefunden. Nach aktueller Nachfrage ist die Lebenshilfe nach wie
vor an der Einrichtung der Bushaltestelle interessiert.
Außerdem ist mittelfristig geplant, eine Deckensanierung der Ortsverbindungsstraße von Schönberg zur Ortsverbindungsstraße Lauf – Ottensoos durchzuführen. Auch dies kann dazu führen, dass diese Fahrtstrecke dann attraktiver wird und mehr Fahrzeuge die Einrichtungen der Lebenshilfe aus dieser Richtung anfahren.