Betreff
Bürgerantrag vom 18.07.2018 gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung auf Verkehrsberuhigung in Schönberg
(BUS 18.09.2018, StR 27.09.2018)
-Evtl. Bau einer Entlastungsstraße
Vorlage
FB 5/032/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Der Antrag verschiedener Bürger aus Schönberg zum Bau einer Entlastungstraße von der LAU 7 zu den Einrichtungen der Lebenshilfe und der Gewerbebetriebe an der Nessenmühlstraße wird aus ökologischen, ökonomischen und verkehrstechnischen Gründen abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Lebenshilfe Möglichkeiten umzusetzen, um die Nessenmühlstraße zu entlasten.

In Session eingestellt:

 

Anlage 1:          Bürgerantrag

Anlage 2:          Schreiben vom Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Anlage 3:          Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2018

 

Umgehungsstraße Schönberg

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Umgehungsstraße zwischen der Laufer Straße und der Nessenmühlstraße zur Verkehrsberuhigung in Schönberg inhaltlich zu prüfen.

 

Anlass war ein Bürgerantrag von Schönberger Bürgern – als Vertreterin Frau Elfriede Loos u.a. – vom 18.07.2018. Zudem liegt ein Schreiben der Lebenshilfe mit der Bitte vor, die Ortsverbindungsstraße von Schönberg Richtung Lauf bis zur Ortsverbindungsstraße Lauf – Ottensoos zu sanieren. Nach Einschätzung der Lebenshilfe würden dann noch mehr Fahrzeuge diesen Weg nutzen und die Ortsdurchfahrt Schönberg somit entlasten. Ein weiteres Schreiben hat die Stadt Lauf vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. erhalten. Darin wird sich deutlich gegen den Bau einer Entlastungsstraße ausgesprochen.

Die Verkehrssituation in der Nessenmühlstraße ist schon länger im Gespräch. Bereits 2015 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau geprüft, ob die Nessenmühlstraße durch die Öffnung der Zollernstraße entlastet werden könnte. Dieser Gedanke wurde aber als kurzfristige Lösung verworfen, da die Zollernstraße über keine Gehwege verfügt. Durch die Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung wird seit 2017 regelmäßig in der Nessenmühlstraße die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kontrolliert.

 

Verkehrserhebung

 

Um die Verkehrssituation beurteilen zu können, wurden Verkehrserhebungen durchgeführt. Diese hatten vor allem das Ziel, den Verkehr von und zur Lebenshilfe und zum dortigen Gewerbebetrieb zu erfassen und so die aus diesen Einrichtungen resultierende Verkehrsmenge zu erfassen. Die Messungen wurden eine Woche lang durchgeführt (jeweils 24 Std.). Die nachfolgenden genannten Zahlen beziehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt - auf die durchschnittliche Verkehrsbelastung der Wochentage Montag bis Freitag in beide Fahrtrichtungen.

Es fahren an Werktagen im Schnitt ca. 742 Fahrzeuge durch die Nessenmühlstraße. Die Messung wurde nach der Zollernstraße und vor der ersten Zufahrt zur Lebenshilfe und zu einem Gewerbebetrieb durchgeführt. Eine zweite Messung nach der zweiten Zufahrt (nördlich) zur Lebenshilfe und dem Sportplatz ergab eine Verkehrsbelastung von 507 Fahrzeugen.

Die Spitzenstunde ist zwischen 7.00 und 8.00 Uhr. Die Nachmittagsspitze ist zwischen 15.00 und 16.00 Uhr. In diesen beiden Stunden werden fast 30 % der Tagesverkehrsmenge abgewickelt.

Um den Anteil der Fahrzeuge zu ermitteln, die die Lebenshilfe oder den Gewerbebetrieb als Ziel haben, wurde auch dort der Verkehr erfasst.

Die südliche Zufahrt zur Lebenshilfe wird durchschnittlich von 330 Fahrzeugen am Tag befahren, die nördliche Zufahrt von 555 Fahrzeugen

Daraus ergibt sich, dass 70,8 % der Fahrzeuge zur Lebenshilfe/Gewerbe zu- oder abfahren.

Der Anteil des Schwerverkehrs liegt in der Nessenmühlstraße bei insgesamt 20 %. Von diesem Schwerverkehr haben wiederum rund 19,5 % die Lebenshilfe als Ziel.

Im 30 km/ Bereich der Nessenmühlstraße werden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Beanstandungsquote liegt bei rund 10 %.

Die Schule und die Werkstätten werden an Werktagen insgesamt von 63 Linien angefahren. Davon sind nur zwei große Reisebusse, der Rest sind Kleinbusse.

In der Ortsmitte Schönberg fahren auf der Kreisstraße LAU 7 täglich durchschnittlich 3.301 Fahrzeuge. Eine eigene Zählung des Landratsamtes 2017 hat einen DTV von 3.322 ergeben.

Die Werte vergleichbarer Straßen sind:

St. 2240 Ortsdurchfahrt Neunhof                                                                           3.905 Fahrzeuge/Tag

LAU 8 Ortsende Lauf nach Kuhnhof                                                                      3.507 Fahrzeuge/Tag

LAU 19 zwischen Röthenbach und Himmelgartenkreuzung        2.542 Fahrzeuge/Tag

LAU 32 zwischen Ottensoos und B 14                                                   4.242 Fahrzeuge/Tag

(Alle Werte aus BAYSIS Verkehrsmengen)

Aus diesen Werten ist zu erkennen, dass das Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt Schönberg vergleichsweise nicht außergewöhnlich hoch ist.

 

Trassenverlauf für eine mögliche Umfahrung:

 

Für den Verlauf einer möglichen Trasse könnten drei Varianten vorgeschlagen werden:

Variante 1: Von der LAU 7 am Waldrand beginnend, den bestehenden Feld- und Waldwegen folgend. Der Anschluss an die Nessenmühlstraße würde dann nördlich der Einrichtungen der Lebenshilfe erfolgen. Streckenlänge: ca. 1.050 m. Die Waldwege müssten verbreitert und auf eine Mindestbreite von 5,5 m ausgebaut werden. Ein Wasserschutzgebiet müsste durchquert werden.

Die Baukosten für diese Trasse belaufen sich auf geschätzte 1.200.000 €. Hinzu kommen noch die Grunderwerbskosten für nicht unerhebliche Flächen (ca. 6.000 qm), die von verschiedenen Grundstückseigentümern erworben werden müssten. Evtl. notwendige Brücke- oder Stützbauwerke wurden ebenfalls noch nicht berücksichtigt.

 

Variante 2: Von der LAU 7 beginnend direkt auf die südliche Zufahrt zur Lebenshilfe. Streckenlänge ca. 600 m. Die Trasse würde sehr dicht an die Wohnbebauung der Tiergartenstraße heranreichen. Der Abstand wäre noch rund 40 Meter zu den bebauten Grundstücken.

Die Baukosten belaufen sich für diese Trasse auf geschätzte 850.000 €. Hinzu kommen noch die Grunderwerbskosten für ebenfalls rund 6.000 qm, die von verschiedenen Grundstückseigentümern erworben werden müssten. Evtl. notwendige Brücken- oder Stützbauwerke wurden noch nicht berücksichtigt.

 

Variante 3: Von der LAU 7 beginnend und im Gegensatz zu Variante 1 mit einem direkteren Streckenverlauf. Streckenlänge 900 m. Auch für diesen Trassenvorschlag müssten Grundstücke erworben werden, da die Stadt dort keine besitzt. Erforderliche Fläche ca. 9.000 qm. Diese Trasse ist etwas weiter weg von den Wohngebieten (ca. 125 m) und das Wasserschutzgebiet würde nicht tangiert werden. Baukosten ca. 1.000.000 €. Allerdings liegt diese Trasse ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet. Evtl. notwendige Brücken- oder Stützbauwerke wurden noch nicht berücksichtigt.

 

In den geschätzten Baukosten sind Nebenkosten bereits einkalkuliert. Nicht enthalten sind aber die Kosten für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Grundstückskosten.

 

Zusammenfassung:

Eine Umfahrungsstraße zur Lebenshilfe und den Gewerbebetrieben zur Entlastung der Neuhäuserstraße und der Nessenmühlstraße ist unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Ebenso sind die Belastungen der betroffenen Anwohner zu bewerten und ob eine neue Trasse tatsächlich die gewünschte Entlastung der Bürger bringt.

Aus ökologischer Sicht ist eine neue Straße abzulehnen. Sie würde durch die bisher unverbaute Natur zwischen dem nördlichen Ortsrand von Schönberg und dem Staatsforst führen. Der Bereich ist als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Bei der Trasse 1 wird zusätzlich in ein Wasserschutzgebiet eingegriffen und ein Wald durchquert, bei Trasse 3 ebenfalls ein Waldstück. Der Flächenverbrauch für die Straße und die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen würde weit über einem Hektar liegen. Der Bund Naturschutz Bayern e.V. spricht sich ebenfalls aus Umweltschutzgründen mit Schreiben vom 24.9.2018 deutlich gegen eine Entlastungsstraße aus.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Straße ebenfalls abzulehnen. Die Investitionen, die für Baukosten, Brücken- und Stützbauwerke, für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Grundstückskosten mehrere Millionen Euro betragen, stehen der Tatsache gegenüber, dass letztlich nur einige Schönberger Bürger durch die neue Straße entlastet werden würden. Zudem sind hohe Grunderwerbskosten zu erwarten, da die Stadt Lauf zum größten Teil nicht Eigentümerin der benötigten Flächen ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass alle Eigentümer einem Grundverkauf zustimmen würden.

Ferner müssten noch Kosten für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen einkalkuliert werden, über deren Höhe noch keine Aussagen gemacht werden können.

 

Die Belastungen der Anwohner in der Neuhäuserstraße und der Nessenmühlstraße, teilweise auch der Pfarrstraße, der Laufer Straße und des Schönberger Marktplatzes durch die Einrichtungen der Lebenshilfe und der Gewerbebetriebe  in der Nessenmühle ist durchaus gegeben. Die Nessenmühlstraße und die Neuhäuser Straße sind Ortsstraßen, die anderen genannten Kreisstraßen. Letztere sind dazu gedacht, auch überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Bei jeglichen Überlegungen zur Änderung von Verkehrsführungen ist daher daran zu denken, welche Auswirkungen eine Änderung auf andere Anwohner hat. Im Fall einer neuen Straße wären insbesondere die Anwohner der Tiergartenstraße diejenigen, die Nachteile in Kauf nehmen müssten.

 

Nach Ansicht der Verwaltung bietet eine neue Straße keine Garantie dafür, dass alle Fahrzeuge diese auch benutzen. Es geht auch um die durchschnittlich 725 Fahrzeuge täglich, die von der Neuhäuserstraße über die Nessenmühlstraße in Richtung Lebenshilfe und umgekehrt fahren. Fast 30% dieses Verkehrs wird innerhalb von zwei Stunden abgewickelt (Morgen- u. Nachmittagsspitze). Die aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeuge (von der OV Lauf – Ottensoos) mit Ziel „Lebenshilfe“ belasten die Anwohner Schönbergs nicht. Die aus Richtung Süden (Altdorf) kommenden Fahrzeuge müssten zudem bei einer neuen Straße einen Umweg von rund 900 m in Kauf nehmen. Dieser Verkehr würde dann die Pfarrstraße und die Laufer Straße mehr belasten und so den geringeren aus Lauf kommenden Verkehr wieder ausgleichen.

 

Aus den genannten Gründen sollte der Bau einer neuen Straße zur Lebenshilfe nicht weiter verfolgt werden. Vielmehr sollte die Stadt Lauf zusammen mit der Lebenshilfe nach Möglichkeiten suchen, den Verkehr insgesamt zu verringern. Hierzu kann sich die Verwaltung z.B. vorstellen, dass die angeregte Bushaltestelle vor den Einrichtungen der Lebenshilfe umgesetzt und an das öffentliche Nachverkehrssystem angeschlossen werden kann. Laut Auskunft der Lebenshilfe verfügen ca. 10 % der in den Werkstätten Beschäftigten über die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Auch Mitarbeiter hätten dann die Möglichkeit, auf den ÖPNV umzusteigen. Bereits im Jahr 2017 haben erste Gespräche stattgefunden. Nach aktueller Nachfrage ist die Lebenshilfe nach wie vor an der Einrichtung der Bushaltestelle interessiert.

 

Außerdem ist mittelfristig geplant, eine Deckensanierung der Ortsverbindungsstraße von Schönberg zur Ortsverbindungsstraße Lauf – Ottensoos durchzuführen. Auch dies kann dazu führen, dass diese Fahrtstrecke dann attraktiver wird und mehr Fahrzeuge die Einrichtungen der Lebenshilfe aus dieser Richtung anfahren.