Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 "Gewerbegebiet Lauf - West"
- Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/031/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1.       Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Den in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Den in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.06.2019 wird gebilligt.

 

4.    Der Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Lauf-West“ in der Fassung vom 04.06.2019 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs.3, 2 Abs.1, 2a, 9, 9a, 10, 10a, 13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.2007 in Verbindung mit § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

Satzung

 

für den Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Nr. 108

„Gewerbegebiet Lauf-West“

 

 

§ 1

 

(1)     Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 gilt der vom Büro TEAM 4, Bauernschmitt - Enders - Wehner, Nürnberg ausgearbeitete Plan vom 04.06.2019, der mit dem Textteil und der Begründung den Bebauungsplan bildet.

 

(2)     Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs.3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche dem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

5.    Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Anlage 1:      Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage 2.:     Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Anlage 3:      Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Begründung, Entwurf vom 04.06.2019

 

In Session eingestellt:

-      IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth

Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. 18.10642-b01a vom 15.03.2019

-      SINUS Consult, Neunkirchen am Brand

-      Dokumentation der Abbruch- und Erdbaumaßnahmen (Altlastengutachten) vom 13.08.2019

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.03.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Lauf–West“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 26.03.2019 wurde vom 05.04.2019 bis 06.05.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 28.03.2019 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 06.05.2019 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TEAM 4 Bauernschmitt – Enders – Wehner, Nürnberg und der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt sind.

 

Gegenüber dem Vorentwurf wurden nur folgende unwesentliche Änderungen vorgenommen:

- Hinweis auf Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag,
- Hinweis auf insektenfreundliche Beleuchtung.

 

Zudem wurde ein zweiter Übergang zwischen dem Bestandsgebäude nördlich der Nürnberger Straße und dem geplanten Neubau südlich der Nürnberger Straße ergänzt. Der Übergang befindet sich größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes; der Bebauungsplan selbst ist davon nur in einem kleinen Teilbereich – an der Stelle, an der der Übergang an den Neubau andockt – berührt. Im bisherigen Verfahren wurden hinsichtlich des Übergangs keine Äußerungen vorgebracht. 

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nur unwesentliche Ergänzungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung nicht bedingen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.