Betreff
Generalsanierung Kunigundenschule
-Erhöhung der Nachtragssumme
Vorlage
FB 5/026/2019
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

    Die frei zu vergebende Nachtragssumme für das Gewerk Elektroarbeiten wird um

    25.000 € (brutto) auf 150.000 € (brutto) erhöht

 

 

 

Durch die Verlängerung der Bauzeit im Rahmen der Generalsanierung Kunigundenschule (bedingt durch die Asbestsanierung und mehrere Konkurse von Firmen) entsteht den ausführenden Firmen ein grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung.

Für den BA II hat auch die Firma Bosch eine Forderung zur Bauzeitverlängerung angemeldet.

Über die wöchentliche Mehrvergütung wurde bereits im März 2018 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die genaue Höhe der Mehrvergütung konnte jedoch erst jetzt im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung errechnet werden nachdem die tatsächliche Bauzeit als Grundlage bekannt war.

Im Rahmen des Nachtrags beträgt die Mehrvergütung 85.553,69€ brutto.

 

Auch in diesem Fall wurde Hr. Rechtsanwalt Döbler mit der Prüfung des Anspruchs der Fa. Bosch beauftragt. Seitens des Bauamtes und Herrn Rechtsanwalt Döbler wird die Zustimmung auch zu diesem Vergleich empfohlen.

Auch eine Berechnung des kommunalen Prüfungsverbands kam zu dem Ergebnis einer Anspruchshöhe im gleichen Rahmen.

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme liegt im Moment bei noch frei zu vergebenden 60.762,39€. Der Differenzbetrag zur offenen Forderung liegt demnach bei 24.791.30€ 

Die Kosten befinden sich im Kostenrahmen. Diese stehen unter der Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung.


Die Verwaltung bittet daher um Erhöhung der Nachtragssumme im Einzelfall und

um Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadt Lauf und der Firma Bosch.

 

 

 

Gewerk

Auftragssumme

bisheriger Rahmen

zusätzliche Nachtrags-summe

1

Elektroarbeiten

1.269.933,78 €

125.000 €

25.000 €