- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1
zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 105
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Städtischer Bauhof neu“ vom 14.05.2019 wird hiermit
als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und
des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Städtischer Bauhof neu“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 105 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete
Plan vom 14.05.2019.
(2) Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag
Bebauungsplan
Begründung
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 29.01.2019 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 105
“Städtischer Bauhof neu“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.
Vom 25.02.2019 bis zum 29.03.2019 wurde die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine
Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 13.02.2019 wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme
zum Bebauungsplan nach §4 Abs. 2 BauGB bis zum 29.03.2019 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit
Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur
Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.