Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu" - Tekturplan Nr. 1
- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/020/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.                   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Städtischer Bauhof neu“ vom 14.05.2019 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Städtischer Bauhof neu“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 14.05.2019.

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

         Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag

         Bebauungsplan

         Begründung

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 29.01.2019 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 105 “Städtischer Bauhof neu“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

Vom 25.02.2019 bis zum 29.03.2019 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 13.02.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan nach §4 Abs. 2 BauGB bis zum 29.03.2019 abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.