Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Die Amtsniederlegung von Herrn Johannes
Auernheimer als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird
gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.
2. Als Listennachfolger rückt
Herr
Johannes Auernheimer hat mit Schreiben 20.03.2019 erklärt, sein Amt als
Stadtratsmitglied aus beruflichen Gründen niederzulegen.
Nach den
kommunalwahlrechtlichen Vorschriften kann eine gewählte Person ihr Amt
niederlegen. Ein besonderer Grund i.S.v. Art. 19 GO ist nicht erforderlich
(Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).
Die
Amtsniederlegung ist durch den Stadtrat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2
GLKrWG). Gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden (Art. 37 Abs.
2 Satz 1 GLKrWG).
Listennachfolger
für Wahlvorschlag 02 „Sozialdemokratische Partei Deutschland“ ist Herr Gerd
Lochner (2.593 gültige Stimmen). Herr Lochner wurde bereits verständigt und hat
die Listennachfolge vorbehaltslos angenommen und ist auch bereit den
notwendigen Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.