Betreff
Vollzug des GLKrWG, Feststellung der Amtsniederlegung von Herrn Johannes Auernheimer als Stadtratsmitglied und Entscheidung über die Listennachfolge
Vorlage
FB 1/013/2019
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Amtsniederlegung von Herrn Johannes Auernheimer als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

 

2.    Als Listennachfolger rückt erHerr Herr Gerd Lochner auf dem Wahlvorschlag 02 „Sozialdemokratische Partei Deutschland“ nach.

 

 

Herr Johannes Auernheimer hat mit Schreiben 20.03.2019 erklärt, sein Amt als Stadtratsmitglied aus beruflichen Gründen niederzulegen.

 

Nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften kann eine gewählte Person ihr Amt niederlegen. Ein besonderer Grund i.S.v. Art. 19 GO ist nicht erforderlich (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).

 

Die Amtsniederlegung ist durch den Stadtrat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).

 

Listennachfolger für Wahlvorschlag 02 „Sozialdemokratische Partei Deutschland“ ist Herr Gerd Lochner (2.593 gültige Stimmen). Herr Lochner wurde bereits verständigt und hat die Listennachfolge vorbehaltslos angenommen und ist auch bereit den notwendigen Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.