a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2018
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2018
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2018
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen am 20.03.2019 wurde das Haushaltsjahr 2018 abgeschlossen.
Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
aa) Stadt Lauf
a.d.Peg.
I. Haushaltsansätze 2018
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 60.487.993 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 13.998.200
EUR
Gesamtvolumen 2018 74.486.193 EUR
II. Abschlussergebnis 2018
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 61.377.802,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
809.141,73 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 60.568.660,27 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 60.415.387,86 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 164.057,08 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 11.383,86 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 599,19
EUR
= bereinigte Sollausgaben 60.568.660,27 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 12.534.649,88 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 1.584.000,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 182.000,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 5.050,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 13.931.599,88 EUR
Sollausgaben (inkl. SollÜ) 5.270.405,42 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 8.785.515,28 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 124.320,82 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 EUR
= bereinigte Sollausgaben 13.931.599,88 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 74.500.260,15 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 6.962.560,50 EUR
(Haushaltsansatz 6.041.559 EUR)
- Sollfehlbetrag 2018, d. h. Entnahme aus der Rücklage 956.706,07 EUR
(Haushaltsansatz 236.609 EUR)
III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2018
Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2018
- Allgemeine Rücklage
2.638.627,47 EUR 1.681.921,40 EUR
(n. Entn. SollFehlb.)
- Sonderrücklagen
Römer’sche Stiftung
260.103,99 EUR 259.427,83 EUR
- Schuldenstand
24.588.104,84 EUR 23.488.213,30 EUR
Nachrichtlich:
Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich auf noch 10.927.469,19 EUR. Weitere
kreditähnlichen Verpflichtungen (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge) liegen zum Ende
des Jahres 2018 nicht mehr vor.
IV. Allgemeines
Weitere Ausführungen zu einzelnen Teilen der Jahresrechnung, wie Kassenreste, Haushaltsreste u. ä. sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2018 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
ab)
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
I. Haushaltsansätze 2018
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 100.800,00 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 42.805,00 EUR
Gesamtvolumen 2017 143.605,00 EUR
II. Abschlussergebnis 2018
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 93.553,35 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 93.553,35 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 93.553,35 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenreste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 93.553,35 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 115.762,71 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 115.762,71 EUR
Sollausgaben 115.762,71 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 115.762,71 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 209.316,06 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 61.962,71 EUR
(Haushaltsansatz 42.805 EUR)
- Zuführung vom Vermögens- an Verwaltungshaushalt 0,00 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
- Sollüberschuss 2018 115.762,71 EUR
darin: Zuführung a. d. allgemeinen Rücklage 37.659,96 EUR
darin: Zuführung Sonderrücklage Grundstockvermögen 59.272,77 EUR
Zuführung Instandhaltungsrücklage 18.829,98 EUR
III. Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2018
Stand 31.12.2017 Stand zum 31.12.2018
- Rücklagenstand gesamt
472.592,19 EUR 588.354,90 EUR
darin:
- Allgemeine Rücklage (reduziert um Inflationsausgleich, Instandhaltung, Entnahme)
148.498,56
EUR
- Sonderrücklage Grundstockvermögen
(erhöht um Inflationsausgleich)
363.315,65 EUR
- Instandhaltungsrücklage (neu gebildet) 76.540,69 EUR
Die vorhandenen Rücklagen wurden entsprechend den rechtlichen Vorgaben aufgesplittet in das Grundstockvermögen inkl. Inflationsausgleich, eine Instandhaltungsrücklage zum Werterhalt der vorhandenen Immobilien und die allgemeine Rücklage, aus der bei Bedarf Beträge an das Hermann-Keßler-Stift ausgeschüttet werden können.
ac) J.F. Barth’sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 494 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 494 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 494 EUR entnommen worden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2018 56.546,12 EUR.
Die Jahresrechnungsergebnisse 2018 werden
hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind auch die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen.
Stadt
Lauf a.d.Peg..
Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden (über rd. 1,4 Mio. EUR), sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 1.818.689,12 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedurft hätten und die jetzt zur Jahresrechnung explizit detailliert dargestellt werden.
Glockengießer-Spitalstiftung
St. Leonhard:
Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts ergaben sich im laufenden Jahr Überschreitungen von 1.200 EUR im Verwaltungshaushalt und 0,00 EUR im Vermögenshaushalt; diese Beträge sind im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard. Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 1.818.689,12 EUR nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2019) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2018 einen Betrag von insgesamt 435.905 EUR, von denen letztlich nur 37.020 EUR zum Übertrag empfohlen werden.
Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 37.020 EUR vom Haushaltsjahr 2018 in das Haushaltsjahr 2019. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
Abstimmung:
d) Genehmigung der in Abgang zu
stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Zur JR 2018 wurden insgesamt 1.584.000 EUR nach 2019 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 182.000 EUR in Abgang gestellt werden.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 124.320,82 EUR (z. B. aus den Jahren 2017 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).
Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2018 die bereits zum Haushalt 2019 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 8.785.515,28 EUR an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (6.164.916,11 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.
Insgesamt konnte auf einen Übertrag neuer HAR i. H. v. 199.931,50 EUR verzichtet werden. Die Mittel werden entweder nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe benötigt und sollen deshalb bei Bedarf im neuen Haushalt 2019 wieder veranschlagt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 182.000 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 6.289.236,93 EUR wurden 124.320,82 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 8.785.515,28 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2019 enthalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2018 in Höhe von 199.931,50 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2019 übertragen wurden.
Abstimmung: