Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:
Dem TSV Lauf e.V. wird für die Baumaßnahme zur Nutzung des Dachflächenwassers
ein einmaliger Sonderinvestitionszuschuss i. H. v. 6.000,00 EUR gewährt.
Mit dem Schreiben vom 21.02.2019 beantragt der TSV Lauf e.V. einen
Investitionszuschuss für Investitionsmaßnahmen auf dem Vereinsgelände Röthenbacher
Str. 61, 91207 Lauf.
Durch den Bau von Biberdämmen kann es zu einer Anstauung des am
Vereinsgelände gelegenen Himmelbaches kommen, welche in der Folge zu
erheblichen Rückstauschäden an der Turnhalle führen kann. Der TSV Lauf e.V.
beabsichtigt daher durch eine Verrohrung der Dachrinnenabläufe diese
zusammenzuführen und das Wasser in einer Zisterne zu sammeln.
Mit dem dadurch gewonnen Oberflächenwasser können dann die Sportplätze
bewässert und ein Rückstau bei Starkregenfällen verhindert werden.
Der Verwaltung wurde mit dem Antrag eine Aufstellung der veranschlagten
Kosten mit einer Gesamthöhe von 33.397,96 EUR vorgelegt. Der eingereichte
Kostenvoranschlag wurde seitens der Verwaltung positiv auf ihre Plausibilität
hin geprüft.
Die Verwaltung schlägt vor, hier einen über die 10%ige Förderung (gemäß
6b der Förderrichtlinie) hinausgehenden Investitionszuschuss i. H. v. einmalig
6.000,00 EUR für die Maßnahme zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.