Betreff
Konzessionsvertrag Strom,
Abschluss eines neuen Vertrages mit der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Vorlage
FB 2/006/2019
Aktenzeichen
861.1 /FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:

 

„Der Stadtrat hat Kenntnis vom neu abzuschließenden Konzessionsvertrag Strom.

Der Vertrag soll entsprechend der durchgeführten Ausschreibung mit der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH abgeschlossen werden.

Der Vertrag kann nach Gegenzeichnung durch den Konzessionsnehmer StWL damit zum

25. November 2019 in Kraft treten und läuft über 20 Jahre.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

 

Für die Stadt Lauf a.d.Peg. und die Städtischen Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH (StWL) gilt seit 24.11.1999 der damals geschlossene Stromkonzessionsvertrag. Dessen Laufzeit endet gemäß § 8 am 24. November 2019 nach 20 Jahren.

 

Dementsprechend muss rechtzeitig eine neuer bzw. Nachfolgevertrag geschlossen werden.

Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Konzessionsvergabe orientieren sich dabei an den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und sind insoweit u. a. nach § 46 Abs. 3 EnWG zu schaffen.

So musste insbesondere eine öffentliche Bekanntgabe (europaweite, elektronische Ausschreibung) vor Ablauf des Vertrages stattfinden, wobei auch erhebliche formelle Vorgaben einzuhalten waren.

Zusammen mit der StWL (bisheriger Konzessionsnehmer) wurde deshalb im März 2018 das notwendige Procedere unter Hinzuziehung der Firma Rödl&Partner besprochen, die von dort beauftragt wurden, das Bekanntmachungsverfahren rechtskonform durchzuführen und nach Vorliegen von Angeboten eine Wertung und anschließenden auch einen Vertragsentwurf zu entwickeln.

 

Als einziger Interessent/Anbieter haben sich auf diese Ausschreibung hin die Städtischen Werke Lauf beworben, so dass jetzt ein Vertragsentwurf (sh. Anhang) unterschriftsreif vorgelegt wird.

 

Dieser neue Konzessionsvertrag wurde zwischen den Städtischen Werken, der Stadt Lauf a.d.Peg. und den Vertretern von Rödl&Partner detailliert besprochen und muss nunmehr durch beide Gremien (Stadtrat/Aufsichtsrat) beschlossen werden, um rechtzeitig zum 25. November 2019 in Kraft treten zu können.

 

Der Vertragsinhalt entspricht vollumfänglich dem vorliegenden Mustervertrag des Freistaates Bayern und den – soweit veranlassten und zulässigen – Spezifikationen der Stadt Lauf a.d.Peg..

Er soll wiederum mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden, d. h. bis November 2039 gelten (§ 8).

Die eingestellten Vergütungen (Konzessionsabgabe) entsprechen den bisherigen Beträgen (§ 4) und sind damit weiterhin im höchstzulässigen Umfang (gemäß Konzessionsabgabenverordung/KAV) vereinbart.