Betreff
Einführung der gesplitteten Gebühr,
Vorstellung des Ergebnisses zur 12%-Grenze und Entscheidung über das weitere Vorgehen
Vorlage
FB 2/005/2019
Aktenzeichen
634/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:

 

„Der Stadtrat hat Kenntnis vom Ergebnis der Ermittlung der 12%-Erheblichkeitsgrenze im Rahmen der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr.

 

Nach dem vorliegenden Gutachten der beauftragten Firma Rödl&Partner, Nürnberg,  vom 25.02.2019, beträgt der Kostenanteil der Niederschlagsentwässerung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung mindestens 18%.

 

Der Stadtrat beschließt unter Bezugnahme auf die zu diesem Thema bereits vorgelegten Informationen die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Jahr 2020 im Gebiet der Stadt Lauf a.d.Peg..

Damit bleibt es bei den Ursprungsbeschlüssen zur Einführung und Umsetzung / Auftragsvergabe vom 25.01.2018 mit Anpassung an die aktuellen Verhältnisse (z. B. Zeitplan, ggf. Kosten).“

In Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 22.11.2018 wird das Ergebnis der Ermittlung der sog. 12%-Grenze vorgelegt.

Nach dem beigefügten Gutachten der Fa. Rödl&Partner, Nürnberg, vom 25.02.2019 liegt die ermittelte Grenze bei 18 % bzw. 23 % (Anlage in SESSION).

Zur weiteren Entscheidungsfindung darf ausdrücklich auf die in den Sitzungsvorlagen vom 25.01.2018, 17.05.2018, 26.07.2018 und 22.11.2018 (alles Stadtrat) dargestellten Grundlagen und Möglichkeiten zur Einführung und Abwicklung hingewiesen werden.

 

Es ist darüber zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.