Betreff
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes, Einziehung einer Teilfläche des Straßenzuges Nr. 112 der Ortsstraße "Schlachthofplatz"
Vorlage
FB 4/002/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Das südwestliche Teilstück der Ortsstraße Nr. 112 „Schlachthofplatz“ soll mit einer Länge von ca. 0,048 km gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 eingezogen werden.
  2. Die Absicht dieser Einziehung wird ortsüblich (Aushang im Rathaus) bekannt gemacht.

 

Die Firma EMUGE Franken Richard Glimpel GmbH & Co KG plant auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Döbrich & Heckel einen weiteren Firmenkomplex.

 

Die hierfür notwendigen Stellplätze sind  auf dem Gelände nicht ausreichend, so dass eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Schlachthofplatzes auf der südwestlichen Seite als zusätzliche Stellflächen für Mitarbeiter und Besucher hergestellt werden könnte. Diese Fläche würde die Firma nach der Umgestaltung gerne dauerhaft von der Stadt Lauf pachten.

 

Hierzu ist es jedoch notwendig, die für den öffentlichen Verkehr gewidmete Teilfläche des Schlachthofplatzes (siehe Skizze) gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz einzuziehen.

 

Die Einziehung ergibt sich vor allem aus Gründen des öffentlichen Wohls. Durch den neuen Firmenkomplex werden zum einen zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen und zum anderen wird durch die Herstellung zusätzlicher Firmenparkplätze die Parksituation im Umfeld der Firma entschärft, da auf der Fläche dann künftig mehr Parkraum zur Verfügung stehen wird wie derzeit.