Betreff
Modifizierung der Bushaltestelle am Unteren Marktplatz mit Pflasterfugensanierung
-Auftragsvergabe
(BUS 16.01.2018/StR 25.01.2018)
Vorlage
FB 5/010/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Auftrag für die Modifizierung der Bushaltestelle am Unteren Marktplatz mit Pflasterfugensanierung wird auf der Grundlage des Angebots vom 28.01.2019 an die Firma

 

Tauber Bau Straßen- u. Tiefbau GmbH, Rollnerstraße 180, 90425 Nürnberg

 

zum Angebotspreis von 222.166,03 € (brutto) vergeben.

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme für die Maßnahme „Modifizierung Bushaltestelle Unterer Marktplatz mit Pflasterfugensanierung“ wird auf 50.000 € erhöht.

 

 

Gemäß Maßnahmenbeschluss des Stadtrats vom 25.01.2018 wurde die Maßnahme weiter durchgeplant.


Die aktuellen Überlegungen sehen dabei einen Umbau der vorhandenen Fahrgastunterstände vor. Der Infopunkt an der Stirnseite des Anwesens Marktplatz 55 wird nicht versetzt.

Im Zuge der Umbauarbeiten an der Bushaltestelle werden die Fugen der Pflasterfläche in der nördlichen Fahrbahn des Unteren Marktplatzes mit saniert.

 

Die erforderlichen Straßenbauarbeiten wurden öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben und stehen zur Vergabe an. Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis vom 29.01.2019 werden Mittel wie folgt benötigt:

 

Maßnahme

Mittelbedarf (einschl. BNK)

HHSt.

Modifizierung Bushaltestelle (Straßenbau)

221.200 €

1.6153.9400.4

Sanierung Pflasterfugen

 45.500 €

1.6300.9510


Die Mittel stehen auf den beiden Haushaltsstellen als Haushaltsausgaberest in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung nach RZÖPNV gestellt und Fördermittel in Höhe von 70.000 € beantragt. Nach Auskunft der Regierung können aus Mitteln der Städtebauförderung keine weiteren Mittel mehr gewährt werden.

 

Die Fa. Tauber Straßen und Tiefbau GmbH aus Nürnberg bietet die ausgeschriebenen Leistungen zu einem Angebotspreis von 222.166,03 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02.Mai 2014 (§13 Abs.2 Satz 2 Buchstabe e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.“


Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z.B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt-, und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei schwierigen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich wie bei der Modifizierung der Bushaltestelle am Unteren Marktplatz können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Ausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.


Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. Im vorliegenden Fall „Modifizierung Bushaltestelle Marktplatz mit Pflasterfugensanierung“ bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs.2 Satz 2 Buchstabe e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 50.000 €.