Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Lauf West"
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/007/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.      Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.03.2019 wird gebilligt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Anlage 3: Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Begründung, Entwurf vom 26.03.2019

 

In Session eingestellt:

-        IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth
Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. 18.10642-b01a vom 15.03.2019

-        SINUS Consult, Neunkirchen am Brand
Dokumentation der Abbruch- und Erdbaumaßnahmen (Altlastengutachten) vom 13.08.2018

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.11.2018 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Lauf- West“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Vorentwurf in der Fassung vom 20.11.2019 wurde vom 30.11.2018 bis 07.01.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes bis zum 07.01.2019 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TEAM 4 Bauernschmitt – Enders - Wehner, Nürnberg, und der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt sind.

 

Gegenüber dem Vorentwurf wurden im Wesentlichen folgende Modifizierungen vorgenommen:

 

-        Der Geltungsbereich wurde im Bereich der FlNr. 1344 um die zu verpachtende Fläche erweitert. Die Fläche für Stellplätze St 3 wurde entsprechend angepasst.

 

-        Die Straße am Schlachthof wird in Teilbereichen rückgebaut und so modifiziert, dass hier öffentliche Stellplätze entstehen können.

 


-        Das Baufenster wurde im Bereich zwischen FlNr. 1344 und 1346/2 geringfügig erweitert.

 

-        Auf FlNr. 1338/1 wurde eine Fläche für eine Versorgungsanlage festgesetzt, da die StWL und die MDN hier die Errichtung eines Umspannwerkes planen.

 

-        Auf FlNr. 1344 wurde eine Versorgungsanlage Elektrizität zugelassen, da hier eine Übergabestation verortet werden soll.

 

Im weiteren Verfahrenslauf kann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.