Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Erlass der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz wurde zuletzt am 23.02.2018 geändert und ist in der Folge am
01.03.2018 in Kraft getreten. Inhalte der damaligen Änderungen waren
hauptsächlich preisliche Anpassungen der Dauerkarten.
Die aktuellen Änderungen betreffen in der Hauptsache redaktionelle Anpassungen sowie die weitergehende Definition von Begriffsbestimmungen.
Der Kreis der Berechtigten für eine Familiensaisondauerkarte wurde im § 7 Abs. 2 auf die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft bei gemeinsamen Wohnsitz ausgeweitet. Hierbei wird den realistischen Partnerschaftsverhältnissen Rechnung getragen, welche bei der vorhergehenden Regelung benachteiligt wurden.
Des Weiteren wurden die Wehr- bzw. Ersatzdienstleistenden in den entsprechenden Paragraphen konkretisiert.