Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Gewährung der freiwilligen Zuschüsse für den Betrieb von Kindertagesstätten der freien Träger
Vorlage
FB 6/023/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes 2018 bei Haushaltsstelle 0.4649.7004 „Freiwillige Zuschüsse an freie Träger“ und genehmigt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO den Betrag von 25.716,58 € als überplanmäßige Ausgabe.

Gleichzeitig wird die Auszahlung trotz verspätet eingegangener Anträge genehmigt.

Im Haushalt 2018 ergeben sich auf der Haushaltsstelle 0.4649.7004 zusätzlich zu den bisher bereits durch den Ausschuss genehmigten Überschreitungen von 27.500 € aktuell weitere 25.716,58 € als überplanmäßige Ausgabe.

 

Insgesamt werden Freiwillige Zuschüsse für das Bewilligungsjahr 2018 (inkl. Endabrechnung 2017) in Höhe von 465.436,58 € ausgezahlt.

 

Gemäß der Geschäftsordnung bedarf es für die Überschreitung des Ausgabeansatzes damit einer Entscheidung des Ausschusses  (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO).

 

Gleichzeitig ist darüber zu entscheiden, dass die Auszahlung dieser freiwilligen Zuschüsse entgegen den in der städtischen Richtlinie festgelegten Antragsfristen (Ziffer IV. 2 ff) erfolgen kann, nachdem nahezu alle Freien Träger die maßgeblichen Anträge verspätet vorgelegt hatten.