- Auftragsvergabe Nachtrag 02
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt
Der Nachtrag für die Bodenverbesserung und die zusätzliche Rodung wird auf der Grundlage des Angebots vom 08.11.2018 an die Firma
Rädlinger Straßen-
und Tiefbau GmbH, Stegenwaldhauser Straße 3, 95152 Selbitz
zum Angebotspreis von 90.718,47 € (brutto) vergeben.
Die Finanzierung, ist über den Deckungsring 47 durch nicht mehr benötigte Finanzmittel u.a bei den Maßnahmen gemäß nachfolgender Tabelle gesichert.
Haushaltsstelle |
Titel |
Finanzmittel |
1.6336.9510 |
Gewerbegebiet „Am Winkelsteig“ |
75.000 € |
1.6352.9500 |
Treppenanlage Neunhof |
25.000 € |
1.6300.9510 |
Decken und Beläge |
10.000 € |
Aufgrund von auftretendem Schichtenwassers im Böschungsbereich von Baukilometer 1+400 – 1+700 hat sich gezeigt, dass der dort vorliegende Baugrund nicht tragfähig genug ist und daher intensive Bodenverbesserungen und Stabilisierungen durchgeführt werden müssen.
Mit Beschluss vom 02.10.2018 hat der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschuss der Verwaltung die Erhöhung der frei zu vergebenden Nachtragssumme auf 150.000 € genehmigt und den Mehraufwand zur Bodenverbesserung zur Kenntnis genommen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten wurde nun anhand von Lieferscheinen eine exakte Nachtragssumme von 95.900,79 € (brutto) gebildet, welche durch das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt geprüft und im Anschluss mit einer Höhe von 90.718,47 € (brutto) freigegeben wurde.
Nach dem vorliegenden Nachtragsangebot werden für die Maßnahme Baukosten in Höhe von 1.505.838,73 € (brutto inkl. Nebenkosten)benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.6403.9510 sowie im Deckungsring in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Der Deckungsring 47 beinhaltet unter anderem die folgenden Haushaltsstellen mit den jeweiligen Finanzmitteln:
Haushaltsstelle |
Titel |
Finanzmittel |
1.6336.9510 |
Gewerbegebiet „Am Winkelsteig“ |
75.000 € |
1.6352.9500 |
Treppenanlage Neunhof |
25.000 € |
1.6300.9510 |
Decken und Beläge |
10.000 € |
Bei diesen Maßnahmen werden die im Haushalt eingeplanten Mittel in der obengenannten Höhe nicht mehr benötigt