Betreff
Fördermaßnahmen
1. Sanierung Jugendzentrum
2. Neubau Freizeitanlage "Am Kehr"
Vorlage
FB 5/108/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.1.   Für die Sanierung des Jugendzentrums werden Mittel aus den Förderprogrammen für soziale Integration und der Städtebauförderung im Jahr 2019 beantragt.

 

1.2.  Die Sanierung wird bis zur Förderzusage / -absage ausgesetzt.

 

1.3. Bei Förderzusage wird über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

1.4. Bei Ablehnung werden die Maßnahmen in der bisher vorgesehenen Form fortgesetzt.

 

1.5. Für die Erstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird ein externes Architekturbüro im Rahmen der laufenden Verwaltung beauftragt.

 

 

2.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

2.1.   Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge für die Freizeitanlage „Am Kehr“ zu stellen.

 

2.2.  Die Ausführung der Freizeitanlage „Am Kehr“ wird zurückgestellt bis die Förderung    geklärt ist.

 

Anlagen in Session:    Ausführungsplanung Freizeitanlage „Am Kehr“

 

1. Sanierung Jugendzentrum

 

     In den letzten Jahren wurde das Jugendzentrum in Teilbereichen abschnittweise saniert. So wurde die Fassade verputzt und gestrichen, eine Hackschnitzelheizung mit Bunker errichtet, das Dachgeschoss umgestaltet und der Brandschutz ertüchtigt.

 

     Als weitere Sanierungsabschnitte waren für 2019 die Erneuerung der Elektroinstallation sowie die Sanierung der Toilettenanlagen mit Einbau einer barrierefreien Toilette vorge-sehen. Im Jahr 2020 war die Erneuerung der Dacheindeckung mit zusätzlicher Wärme-dämmung geplant.

 

     Bisher wurden für die Teilsanierungen keine Fördermittel in Anspruch genommen.

 

     Aufgrund der neuesten Entwicklungen besteht unter Umständen die Möglichkeit, Fördermittel für die JUZ-Sanierung zu erhalten. Beantragt werden können demnach Mittel aus dem Förderprogramm für soziale Integration (vorausgesetzt, das Förderprogramm wird verlängert) oder im Rahmen der Städtebauförderung.

Bei dem Förderprogramm „Soziale Integration“ ist u.a. das Einreichen eines Nutzungskonzepts erforderlich. Die Antragstellung muss voraussichtlich bis Juli 2019 erfolgen. Die mögliche Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

 

     Subsidiär zum Programm „Soziale Integration“ besteht die Möglichkeit, Fördermittel in Höhe von bis zu 50 % aus der Städtebauförderung zu erhalten.

 

     Derzeit ist die Aussicht auf eine Förderzusage nicht abschätzbar, wenngleich seitens der Regierung eine Antragstellung empfohlen wurde.

 

     Falls aus einem der beiden Programme Fördermittel zugesagt werden, ermöglicht dies eine umfangreiche bauliche Sanierung auch im Hinblick auf eine pädagogische Weiterentwicklung und weitere Aufwertung des JUZ ohne den Einsatz zusätzlicher eigener Mittel.

 

     Die Weiterentwicklung und Modernisierung des JUZ zur Steigerung der Attraktivität           der Einrichtung war eines der Hauptthemen und Hauptanliegen in der Jugendversammlung 2017.

 

     Aktuell würden nur dringend notwendige Maßnahmen aufgrund baulicher Mängel umge-setzt werden. Die Planung war durch eigenes Personal vorgesehen. Der Planungsauf-wand für eine Generalsanierung ist aktuell durch eigenes Personal nicht darstellbar, so dass zunächst für die Erstellung der Entwurfsplanung mit aussagefähiger Kostenberech-nung ein externes Architekturbüro beauftragt werden muss.

 

     Der Jugendrat und die Mitarbeiter des JUZ wurden bereits über die eventuelle Möglichkeit bezüglich der Förderprogramme und der notwendigen Konzepterstellung informiert. Weiterhin wurde die zeitliche Verzögerung der geplanten Maßnahmen, die damit unvermeidbar einhergeht aufgezeigt.

     Mit diesen würde nicht wie ursprünglich geplant 2019 begonnen werden können (Antragstellung bis Juli 2019), sondern voraussichtlich im Jahr 2020.

     Die JUZ-Mitarbeiter und der Jugendrat äußerten sich dennoch empfehlend für diese Vorgehensweise.

 

     Da die Konzepterstellung durch die Leitung des Jugendzentrums einige Zeit in Anspruch nimmt, wäre das Zeitfenster, das sich durch die Verschiebung ergibt, unabhängig von Fördergeldern sicherlich gut investierte Zeit.

 

     Eine Garantie, dass Fördermittel generiert werden können, gibt es nicht. Auch dies wurde den Betroffenen mitgeteilt, die Möglichkeit bereitgestellte Fördermittel zu beantragen, was aus Wirtschaftlichkeitsgründen sowieso zwingend erforderlich ist, wird von allen übereinstimmend befürwortet.

 

2. Neubau Freizeitanlage „Am Kehr

 

     Dem Stadtrat wurde in seiner Sitzung vom 23.10.14 die Planung zum Neubau der Jugend- und Freizeitanlage „Am Kehr“ vorgestellt. Die Planung wurde in der vorgelegten Form befürwortet, jedoch sollte anstelle der Bouleanlage ein Calisthenics-Parcours zur Ausführung kommen.

 

     Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erstellen zu lassen. Die Baumaßnahme sollte erst ausgeschrieben werden, wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

     Die Planung wurde entsprechend des Beschlusses modifiziert (siehe Anlage in Session), die Genehmigung eingeholt und die Ausführungsplanung erstellt. Im Haushalt 2018 wurde für die Ausführung der Maßnahme für 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 241.000 € erteilt.

 

     Wie bereits beim Jugendzentrum beschrieben, bestehen auch für die Freizeitanlage neue Fördermöglichkeiten (z. B. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur), so die Programme 2019 wieder aufgelegt werden. Die Förderung beträgt hier max. 90%.

 

     Sollten die Programme 2019 nicht weiter angeboten werden, so hat die Regierung von Mittelfranken für die Errichtung der Freizeitanlage eine Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt“ in Aussicht gestellt, da hiermit auch ein Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche aus dem nahe gelegenen Sanierungsgebiet Nr. 5 „Lauf Links“ geschaffen wird. Die Förderung beträgt max. 60%. Die Verwaltung hatte für die Jahresanmeldung „Soziale Stadt“ für 2019 die Maßnahme Freizeitanlage „Am Kehr“ vorgeschlagen (BUS 20.11.18).

 

     Die Verwaltung schlägt vor, die Ausführung der Freizeitanlage zurückzustellen bis die Förderung entschieden ist.