Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Hermann-Keßler-Stift, Wirtschaftsplan 2019
Vorlage
HKS/006/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Wirtschaftsplan 2019 mit allen Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen

Der Wirtschaftplan 2019 bildet über insgesamt drei zukunftsweisende Projekte ein „Umbaujahr“ ab. Es sollen Entwicklungen angestoßen werden, die die Wirtschaftlichkeit nachhaltig stabilisieren. Zum einen durch eine Qualitätsoffensive im Bereich Personal, zum anderen durch eine Ausweitung der Aufnahmemöglichkeiten im beschützen Wohnbereich von jetzt 24 auf 32 Plätze. Der  damit verbundene interne Umzug des Wohnbereichs „Eins“ in die 3. Etage ermöglicht im Erdgeschoss die Erweiterung der pflegerischen Angebote um „eingestreute“ Tagespflegeplätze. Dieser Ansatz verringert Belegungsrisiken, da eine vollständige Aufnahmeflexibilität erhalten bleibt. Gleichwohl ist es das Ziel, im Erdgeschoss Interessenten mit „Gaststatus“ aufzunehmen und das Wohngruppenkozept auf diesen Bereich zu beschränken. Auch eine Öffnung des Hauses mit Durchgangsmöglichkeit für alle in den Innenhof mit Gartennutzungsmöglichkeit erweitert Bewerbungsmöglichkeiten und kommt Bewohnerwünschen entgegen. Bei erfolgreicher Umsetzung könnte im Erdgeschoss „auf Sicht“ eine solitäre Tagespflege als auch solitäte Kurzzeitpflege entstehen.

 

Die geschilderte Umsetzung bedingt neben „normalen“ Pflegesatzverhandlungen auch Pflegesatzverhandlungen hinsichtlich einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung über eingestreute Tagespflegeplätze. Ebenso sind Investitionen in einer Größenordnung von etwas 300.000.- notwendig und sollen frendfinanziert werden. Die damit verbundenen Aufwendungen sollen über die gesondert berechenbaren Investitionskosten an Bewohner-innen und Bewohnern  weitergeben werden. Der Wirtschaftsplan beinhaltet mithin Pflege-kostensatzerhöhungen, den Eigenteil betreffend, in Höhe von im Durchschnitt etwa 5 %.

 

Der Wirtschaftsplan beinhaltet aufgrund der Investitionen und der überdurchschnittlichen Leerstandsphasen Fehlbetragserhöhende „Einmalkosten“ in Höhe von ca. 150.000.-