Betreff
Antrag des integrativen Montessori-Kinderhauses Simonshofen auf Genehmigung einer Waldkindergartengruppe zum 01.09.2019
Vorlage
FB 6/021/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung bittet den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss um folgende Empfehlung für den Stadtrat


1. Der Antrag der Montessori-Vereinigung e. V. zur Errichtung eines Waldkindergartens zum 01.09.2019 wird grundsätzlich befürwortet, wenn im laufenden Anmeldeverfahren der tatsächliche Bedarf festgestellt werden kann.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich daraus ergebenden rechtlichen und/oder vertraglichen Grundlagen zu erarbeiten, damit zeitnah zu Beginn des Jahres 2019 entsprechende Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden können. Entsprechende Mittel sind im Haushalt, auf Grundlage einer 80 prozentigen Investitionsförderung, vorzusehen.

 

 

Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. stellte bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Anträge für das Projekt „Genehmigung einer Waldkindergartengruppe“.

Im Rahmen der Bedarfsplanung nach Art.7 BayKiBiG und gem. § 5 SGB VIII haben die Eltern das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger zu wählen.

Grundsätzlich soll der Wahlfreiheit entsprochen werden, wenn dadurch keine unverhältnismäßig hohen Kosten generiert werden, und u.a. auch eine positive Prüfung/Beurteilung der Fachaufsicht des Landratsamtes erfolgte.

Der Waldkindergarten ist eine besondere Betreuungsform, die den Kindern Freiraum und Bewegungsmöglichkeiten bietet und die Verbundenheit zur Natur fördert. Der Wunsch nach einem Waldkindergarten in Lauf ist bekannt. Aus pädagogischer Sicht wird die Idee des Waldkindergartens befürwortet, da es die Angebotsvielfalt in Lauf vergrößert.

Auch wenn gem. der aktuellen Bedarfszahlen für das Betreuungsjahr 2019/20 derzeit ausreichend Plätze vorhanden sind, erklärte der Antragsteller auf Nachfrage, dass es bereits jetzt eine entsprechende Warteliste für das neu geplante Angebot gäbe. Bei Betrachtung der vorliegenden Zahlen ist in den nächsten Jahren von einem weiteren Anstieg im Kindergartenbereich im Umfang zu erwarten. Eine verbindliche Aussage kann nur nach dem aktuell anlaufenden Anmeldeverfahren getroffen werden.


Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. möchte 2019/20 mit 12-15 Kinder starten, für 2020/21 die Möglichkeit haben, die Gruppe auf maximal 25 Kinder zu vergrößern. Das Interesse der Eltern an der Einrichtung eines Waldkindergartens ist gem. Auskunft der Einrichtung ausreichend vorhanden.

Einerseits ist ein Waldkindergarten pädagogisch eine Bereicherung, das Schaffen dieser Plätze ist mit einem verhältnismäßig kleinen finanziellen Aufwand möglich.

Andererseits können aktuell die Auswirkungen auf Anmeldungen - auch in anderen Einrichtungen - erst nach dem nun anlaufenden Anmeldeverfahren beurteilt werden.


Der Start des Waldkindergartens war zunächst seitens des Antragstellers zum 01.03.2019 mit einer Gruppe von 12-15 Kindern beantragt. Ein Start während des laufenden Betreuungsjahres wurde kritisch gesehen, da dies zu Verschiebungen bei bereits belegten Plätzen im laufenden KiTa-Jahr führen könnte. In aktueller Abstimmung mit dem Integrativen Montessori-Kinderhaus e. V. wäre daher der Start zum 01.09.2019 nun ebenfalls möglich.


Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. beantragt für das Projekt dazu von der Stadt Lauf ein geeignetes Waldgrundstück zur kostenlosen Nutzung, sowie einen Investitionszuschuss in Höhe von 60.000 € für das Betreuungsjahr 2019/20, und für die Möglichkeit der Erweiterung im Betreuungsjahr 2020/21 für bis zu 25 Kinder einen Zuschuss in Höhe von ca. 21.750 €.

Bezüglich des Waldgrundstücks wurde mit dem zuständigen Fachbereich 4 unter Beteiligung des Försters im Vorfeld gesprochen, grundsätzlich bestünde diese Möglichkeit an drei verschiedenen Standorten Simonshofens. Für den Betrieb eines Waldkindergartens ist ein Vertrag zwischen dem Träger und der Stadt Lauf unter Beteiligung des Forstamtes notwendig. Es gibt dazu einen Mustervertrag der Bayerischen Staatsforsten, der als Basis dient. Eine abschließende rechtliche Würdigung der vertraglichen Lage ist noch nicht erfolgt.

Grundsätzlich handelt es sich bei Waldkindergärten um förderfähige Einrichtungen im Sinne des Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG. Nachdem es sich hierbei jedoch nach wie vor um eine besondere Betriebsform handelt, ist auch die Förderung ohne gesonderte inhaltliche Prüfung nicht ohne weiteres pauschal zu beziffern. Für die Beurteilung der Förderung bedarf es weiterer Angaben durch den Träger, die die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bei entsprechender Beschlusslage anfordern wird. Bei Einhaltung der maßgeblichen Kriterien, kann die Förderung der Maßnahme vorbehaltlich der abschließenden Feststellungen und Beschlussfassung in Aussicht gestellt werden.

Der Förderung wäre im Vermögenshaushalt (1.4649.9880) zu veranschlagen.

Die Verwaltung empfiehlt analog zu Förderungen Dritter - im Rahmen der Gleichbehandlung - eine Investitions-Förderung von bis zu 80 Prozent, auch wenn es sich um deutlich niedrigere Ausgaben, als zu konventionellen Einrichtungen, handelt.

 

Der Träger wünscht zur Planung und Vorbereitung eine Entscheidung noch in diesem Jahr. Auf das Anmeldeverfahren bis Anfang 2019 sollte jedoch eingegangen werden, um nähere, verbindliche Aussagen zum Bedarf zu erhalten.