Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bittet den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss um
folgende Empfehlung für den Stadtrat
1. Der Antrag der Montessori-Vereinigung e. V. zur Errichtung eines
Waldkindergartens zum 01.09.2019 wird grundsätzlich befürwortet, wenn im
laufenden Anmeldeverfahren der tatsächliche Bedarf festgestellt werden kann.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich daraus ergebenden
rechtlichen und/oder vertraglichen Grundlagen zu erarbeiten, damit zeitnah zu
Beginn des Jahres 2019 entsprechende Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden
können. Entsprechende Mittel sind im Haushalt, auf Grundlage einer 80 prozentigen
Investitionsförderung, vorzusehen.
Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. stellte bei der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz Anträge für das Projekt „Genehmigung einer
Waldkindergartengruppe“.
Im Rahmen der Bedarfsplanung nach Art.7 BayKiBiG und gem. § 5 SGB VIII
haben die Eltern das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger zu
wählen.
Grundsätzlich soll der Wahlfreiheit entsprochen werden, wenn dadurch
keine unverhältnismäßig hohen Kosten generiert werden, und u.a. auch eine
positive Prüfung/Beurteilung der Fachaufsicht des Landratsamtes erfolgte.
Der Waldkindergarten ist eine besondere Betreuungsform, die den Kindern
Freiraum und Bewegungsmöglichkeiten bietet und die Verbundenheit zur Natur
fördert. Der Wunsch nach einem Waldkindergarten in Lauf ist bekannt. Aus
pädagogischer Sicht wird die Idee des Waldkindergartens befürwortet, da es die
Angebotsvielfalt in Lauf vergrößert.
Auch wenn gem. der aktuellen Bedarfszahlen für das Betreuungsjahr
2019/20 derzeit ausreichend Plätze vorhanden sind, erklärte der Antragsteller
auf Nachfrage, dass es bereits jetzt eine entsprechende Warteliste für das neu
geplante Angebot gäbe. Bei Betrachtung der vorliegenden Zahlen ist in den
nächsten Jahren von einem weiteren Anstieg im Kindergartenbereich im Umfang zu
erwarten. Eine verbindliche Aussage kann nur nach dem aktuell anlaufenden
Anmeldeverfahren getroffen werden.
Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. möchte 2019/20 mit 12-15 Kinder
starten, für 2020/21 die Möglichkeit haben, die Gruppe auf maximal 25 Kinder zu
vergrößern. Das Interesse der Eltern an der Einrichtung eines Waldkindergartens
ist gem. Auskunft der Einrichtung ausreichend vorhanden.
Einerseits ist ein Waldkindergarten pädagogisch eine Bereicherung, das Schaffen
dieser Plätze ist mit einem verhältnismäßig kleinen finanziellen Aufwand
möglich.
Andererseits können aktuell die Auswirkungen auf Anmeldungen - auch in
anderen Einrichtungen - erst nach dem nun anlaufenden Anmeldeverfahren
beurteilt werden.
Der Start des Waldkindergartens war zunächst seitens des Antragstellers zum
01.03.2019 mit einer Gruppe von 12-15 Kindern beantragt. Ein Start während des
laufenden Betreuungsjahres wurde kritisch gesehen, da dies zu Verschiebungen
bei bereits belegten Plätzen im laufenden KiTa-Jahr führen könnte. In aktueller
Abstimmung mit dem Integrativen Montessori-Kinderhaus e. V. wäre daher der
Start zum 01.09.2019 nun ebenfalls möglich.
Das Integrative Montessori-Kinderhaus e. V. beantragt für das Projekt dazu von
der Stadt Lauf ein geeignetes Waldgrundstück zur kostenlosen Nutzung, sowie
einen Investitionszuschuss in Höhe von 60.000 € für das Betreuungsjahr 2019/20,
und für die Möglichkeit der Erweiterung im Betreuungsjahr 2020/21 für bis zu 25
Kinder einen Zuschuss in Höhe von ca. 21.750 €.
Bezüglich des Waldgrundstücks wurde mit dem zuständigen Fachbereich 4 unter
Beteiligung des Försters im Vorfeld gesprochen, grundsätzlich bestünde diese
Möglichkeit an drei verschiedenen Standorten Simonshofens. Für den Betrieb
eines Waldkindergartens ist ein Vertrag zwischen dem Träger und der Stadt Lauf
unter Beteiligung des Forstamtes notwendig. Es gibt dazu einen Mustervertrag
der Bayerischen Staatsforsten, der als Basis dient. Eine abschließende
rechtliche Würdigung der vertraglichen Lage ist noch nicht erfolgt.
Grundsätzlich handelt es sich bei Waldkindergärten um förderfähige
Einrichtungen im Sinne des Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG. Nachdem es
sich hierbei jedoch nach wie vor um eine besondere Betriebsform handelt, ist
auch die Förderung ohne gesonderte inhaltliche Prüfung nicht ohne weiteres
pauschal zu beziffern. Für die Beurteilung der Förderung bedarf es weiterer
Angaben durch den Träger, die die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bei entsprechender
Beschlusslage anfordern wird. Bei Einhaltung der maßgeblichen Kriterien, kann
die Förderung der Maßnahme vorbehaltlich der abschließenden Feststellungen und
Beschlussfassung in Aussicht gestellt werden.
Der Förderung wäre im Vermögenshaushalt (1.4649.9880) zu veranschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt analog zu Förderungen Dritter - im Rahmen der
Gleichbehandlung - eine Investitions-Förderung von bis zu 80 Prozent, auch wenn
es sich um deutlich niedrigere Ausgaben, als zu konventionellen Einrichtungen,
handelt.
Der Träger wünscht zur Planung und Vorbereitung eine Entscheidung noch
in diesem Jahr. Auf das Anmeldeverfahren bis Anfang 2019 sollte jedoch
eingegangen werden, um nähere, verbindliche Aussagen zum Bedarf zu erhalten.