Betreff
Genehmigung außerplanmäßiger Mittel, Abrechnung des Investitionskostenzuschusses des Landkreises Nürnberger Land zum Nahwärmenetz
Vorlage
FB 2/027/2018
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss genehmigt gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 1 b GeschO die außerplanmäßigen Mittel i. H. v. 14.574,01 Euro aus der Abrechnung des Investitionskostenzuschusses des Landkreises Nürnberger Land für das Nahwärmenetz. Es werden zur Deckung Haushaltsausgabereste in gleicher Höhe von Haushaltsstelle 1.5500.9880 auf die Haushaltsstelle 1.8161.9820 umgebucht.

 

Zur Errichtung des Nahwärmenetzes zur Versorgung der Kunigundenschule, des CJT-Gymnasiums sowie der Kunigunden-Kindertagesstätte und der Musikschule wurde in den Jahren 2013 und 2014 aufgrund Vereinbarung vom 07.12.2012/06.01.2014 ein Investitionskostenzuschuss vom Landkreis Nürnberger Land geleistet.

Danach beteiligte sich der Landkreis mit 58,97 % an den Investitionskosten. Es wurden vom Landkreis in den Jahren 2013 und 2014 zwei Abschläge i. H. v. zusammen 650.646,56 Euro bezahlt.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung des Nahwärmenetzes erfolgte u. a. auch die Abrechnung des Investitionskostenzuschusses; dabei ergab sich eine Überzahlung i. H. v. 14.574,01 Euro, die an den Landkreis zurück zu zahlen ist.

 

Im Haushalt 2018 sind dafür keine Mittel vorgesehen, da dies nicht vorhersehbar war. Es ist somit notwendig, den Betrag außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Deckung kann aus verfügbaren Haushaltsresten (noch 91.551 Euro) der Haushaltsstelle 1.5500.9880 „Investitionsförderung übrige Bereiche/Vereine“ erfolgen.

Der notwendige Betrag wird auf der neu angelegten Haushaltsstelle 1.8161.9820 verbucht.

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss ist zuständig für die Genehmigung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 1 b der geltenden Geschäftsordnung der Stadt Lauf a.d.Peg..