Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu"
- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/096/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

  2. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu" in der Fassung
    der letzten Änderung vom 16.10.2018 wird beschlussmäßig gebilligt.

  4. Im weiteren Verfahrensablauf sind die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

Anlagen:                             Bebauungsplan

                                               Begründung

                                               Anlage 1 Abwägungs- und Beschlussvorschläge

Anlagen in Session:        Umweltbericht / Grünordnung

                                               Schalltechnische Untersuchung

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 “Städtischer Bauhof neu“ beschlussmäßig gebilligt.

 

Im Verfahrensablauf wurde nun vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 27.06.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 10.08.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Aufgrund der Ergänzungen des Bebauungsplans sind eine erneute Auslegung und eine nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich.