- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
- Die
bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu" in
der Fassung
der letzten Änderung vom 16.10.2018 wird beschlussmäßig gebilligt.
- Im weiteren Verfahrensablauf sind die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Anlagen: Bebauungsplan
Begründung
Anlage 1 Abwägungs- und Beschlussvorschläge
Anlagen in Session: Umweltbericht / Grünordnung
Schalltechnische Untersuchung
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 12.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 “Städtischer Bauhof neu“
beschlussmäßig gebilligt.
Im
Verfahrensablauf wurde nun vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom
27.06.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 10.08.2018 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Die in Anlage 1
aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Aufgrund der
Ergänzungen des Bebauungsplans sind eine erneute Auslegung und eine nochmalige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
erforderlich.