Betreff
Gemeinde Leinburg
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 40 "Pötzling-Nord"
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Genachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/091/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Leinburg Nr. 40 „Pötzling-Nord“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

 

Anlage: Begründung

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 40 „Pötzling-Nord gem. § 13 b BauGB aufzustellen.

 

Die Gemeinde möchte aufgrund aktueller Nachfrage auch in den kleineren Ortsteilen bedarfsgerecht Wohnbauflächen entwickeln.

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pötzling und hat eine Fläche von 0,3 ha.

 

 

Lage im Gemeindegebiet

Geltungsbereich

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.