Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 40 "Pötzling-Nord"
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Genachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Leinburg Nr. 40 „Pötzling-Nord“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Anlage: Begründung
Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 40 „Pötzling-Nord gem. § 13 b BauGB aufzustellen.
Die Gemeinde möchte aufgrund aktueller Nachfrage auch in den kleineren Ortsteilen bedarfsgerecht Wohnbauflächen entwickeln.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pötzling und hat eine Fläche von 0,3 ha.
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Lage im Gemeindegebiet |
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.