Betreff
Markt Schnaittach
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Nürnberger Straße"
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/085/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 des Marktes Schnaittach „Nürnberger Straße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

 

 

Anlage: Begründung

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schnaittach hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 „Nürnberger Straße“ zur Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ gem. § 4 BauNVO auf dem Grundstück der ehemaligen Werkstatt Autohaus Strobel zu ändern.

 

Eine Wiederaufnahme einer gewerblichen Nutzung ist nicht absehbar und auch nicht erwünscht. Dagegen besteht im Markt Schnaittach, insbesondere im Hauptort, eine hohe Nachfrage an Wohnbauflächen.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha. Es wird eine lockere Struktur aus Einzel- und Doppelhäusern angestrebt.

 


Lage im Gemeindegebiet

 

Geltungsbereich

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.