Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung an freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO den Betrag von rund 94.913,- € überplanmäßig zur Verfügung.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales teilte im
Newsletter Nr. 273 vom 01.08.2018 mit, dass die beschlossenen Entgelterhöhungen
zum 01.03.2018 im Basiswert und Qualitätszuschuss zum Jahresbeginn 2018 nicht
enthalten waren.
Es erfolgte eine Anpassung des Basiswerts von 1.130,38 € auf 1.161,65 €,
sowie des Qualitätsbonus von 59,28 € auf 61,03 €.
Gem. dieser Änderungen sind im Rahmen der Betriebskostenförderung an die
freien Träger Mehrausgaben in Höhe von ca. 94.913,- € auf der Haushaltsstelle
0.4649.7008 notwendig (kommunaler Anteil: ca. 45.715,- €, staatlicher Anteil:
ca. 49.198,- €). Die Auszahlung dieses Betrages wird mit der 4.
Abschlagszahlung der Betriebskostenförderung an die freien Träger erfolgen.
Die Mehrausgaben werden zum Teil durch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 49.198,- € (staatlicher Anteil) gedeckt. Die Einnahmen werden voraussichtlich erst im Jahr 2019 mit der Endabrechnung 2018 fließen.