Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Gewerbegebiet Dehnberg West"
- Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/080/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 7, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

 

2.      Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.09.2018 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag

Anlage 2: Flächennutzungsplan mit Begründung, Entwurf vom 18.09.2018

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2018 den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 12.06.2018 wurde vom 19.07.2018 bis 20.08.2018 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 16.07.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes bis zum 20.08.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TEAM 4 Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, die eine erneute Auslegung bedingen würden, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.09.2018 empfohlen werden.