Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
- Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/078/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.    Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.09.2018 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Anlagen:                             5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung

Anlage 1

Anlage in Session:           Umweltbericht

 

Im Rahmen des 5. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 105 „Städtischer Bauhof neu“ wurde vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Äußerungen zu der Änderung wurden nicht vorgebracht.

Außerdem wurden mit Schreiben vom 27.06.2018 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 10.08.2018 abzugeben.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sowie ihre Äußerungen zur Planung und die Stellungnahmen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.