Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Städtische Parkhäuser",
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entscheidung über die Behandlung des Jahresergebnisses 2017 - UNTERLAGEN IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/025/2018
Aktenzeichen
926/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2017 des BgA „Städtische Parkhäuser“ wird wie folgt festgestellt:

Summe Aktivseite                          5.259.826,91 Euro

Summe Passivseite                        5.259.826,91 Euro

Jahresgewinn                                      882.989,18 Euro

Jahresgewinn lt. GuV                       882.989,18 Euro

Der Jahresgewinn 2017 wird an die Stadt Lauf a.d.Peg. ausgeschüttet. Die Forderungen an die Stadt Lauf a.d.Peg. werden mit 1 % verzinst.

Der Eigenbetrieb Städtische Werke Lauf wurde zum 01.01.1999 in die StWL Städtische Werke Lauf GmbH umgewandelt. Um eine steueroptimierte Gestaltung bei der Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin Stadt Lauf a.d.Peg. zu erreichen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.01.2001 die bis dahin steuerlich im Hoheitsbereich der Finanzverwaltung gehaltene GmbH-Beteiligung in Höhe von 766.000 Euro mit sofortiger Wirkung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ eingebracht.

Die Aufrechterhaltung dieses BgA und die bisherige und künftige Handhabung wurden vom Stadtrat in dessen Sitzung am 29.09.2011 erneut überprüft und die Beibehaltung bestätigt.

Seit dem Jahr 2001 ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) München mit der Erstellung der jährlichen Abschlussbilanz für den BgA beauftragt.

Für das Jahr 2017 hat der BKPV aus der kameralistischen Buchhaltung den notwendigen kaufmännischen Jahresabschluss 2017 erstellt (Schlussbilanz zum 31.12.2017 und Gewinn- und Verlustrechnung 2017; die Unterlagen sind in Session eingestellt).

Der zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresgewinn 882.989,18 Euro des BgA resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnablieferung der StWL Städtische Werke Lauf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016. Die Steuererklärungen (Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) sowie die gesonderte Feststellung des BgA wurden dem Zentralfinanzamt Nürnberg am 21.08.2018 übersandt. Zur steuerlichen Wirksamkeit des Jahresabschlusses 2017 ist dieser vom Stadtrat beschlussmäßig festzustellen und es ist über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.