Betreff
Antrag der CSU-Fraktion, der Fraktion der Freien Wähler und Herrn Karl-Heinz Herrmann (FDP) auf Einstellung der Maßnahmen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr,
Ergebnis der rechtlichen Prüfung
Vorlage
FB 2/019/2018/1
Aktenzeichen
634/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Mit Beschlüssen vom 25.01.2018 hat der Stadtrat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und die Auftragsvergabe an ein externes Fachbüro einstimmig befürwortet.

 

In der Stadtratssitzung am 17.05.2018 war das Gesamtprojekt vom beauftragten Fachbüro vorgestellt worden.

Mit Datum 22.05.2018 ging daraufhin ein gemeinsamer Antrag der CSU-Fraktion, der Fraktion der Freien Wähler und Herrn Karl-Heinz Herrmann (FDP) auf Einstellung der Maßnahmen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein.

 

In der letzten Stadtratssitzung am 21.06.2018 war zum vorliegenden Antrag beschlossen worden, die Haftung von Stadtratsmitgliedern durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.

Außerdem sollte geprüft werden, welche einfachste Möglichkeit besteht, die gesplittete Abwassergebühr unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und den Vorgaben der Rechtsprechung einzuführen.

Gleichzeitig wurde der Stadtratsbeschluss vom 25.01.2018 vom Vollzug ausgesetzt.

 

Die dazu eingeholte Stellungnahme des Rechtsanwalts, die am 17.07.2018 im Hause einging, wurde mit der Einladung versandt. Das Dokument ist außerdem im nichtöffentlichen Teil im Ratsinfosystem eingestellt.

Zur Einfachheit der Einführung wird darin ausgeführt, dass die Erledigung durch ein externes Fachbüro erfolgen sollte. Die Anwendung eines sog. Wahrscheinlichkeitsmaßstabs, wie dies bereits bei der Auftragsvergabe an das Fachbüro Ausschreibungskriterium war, bei dem sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung der minimalste Aufwand anfällt, ist damit als „einfachste“ Möglichkeit zu sehen.