Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für eine Beregnungsanlage mit Brunnenbau und Renovierung des A-Platzes
Vorlage
FB 1/021/2018
Aktenzeichen
5210 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem TSV Lauf e.V. wird für die beantragten Bau- und Renovierungsmaßnahmen (Einbau einer Beregnungsanlage für die Sport- und Tennisplätze, Bau eines Brunnen für die Versorgung der Beregnungsanlage sowie für die Renovierung des A-Platzes) ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von pauschal 10.000,00 € als Sonderinvestitionszuschuss gewährt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 1.5500.9880 zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass Weitere zu veranlassen.

 

Der TSV Lauf e.V. beantragt mit Schreiben vom 02.07.2018 einen Investitionszuschuss für drei Maßnahmen. Den Einbau einer Beregnungsanlage für die Sport- und Tennisplätze, zur Wasserversorgung der Anlage ergänzend für den Bau eines Brunnens und für die Renovierung des A-Platzes.

 

Der Verwaltung wurde mit dem Antrag eine Aufstellung der veranschlagten Kosten mit einer Gesamthöhe von 85.605,43 € vorgelegt. Der Antrag, eine Gesamtkostenzusammenstellung aller Maßnahmen und eine Gegenüberstellung der Angebote für die Beregnungsanlage und den Brunnenbau sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt. Zudem ist zur weiteren Unabhängigkeit und zur Reduzierung der künftigen Wasserkosten der Einbau eines 50.000 Liter-Tanks berücksichtigt. Die vorgelegten Kostenvoranschläge wurden seitens der Verwaltung positiv auf ihre Plausibilität hin geprüft.

 

Um mit den Maßnahmen noch während der Spielpause beginnen / diese umsetzen zu können, beantragt der Verein eine Behandlung des Antrags noch in dieser Stadtratssitzung. Zudem beantragt der Verein aufgrund der ressourcenschonenden Wasserentnahme eine über den üblichen 10%-Zuschuss hinausgehende Förderung seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sehen grundsätzlich eine Bezuschussung von 10 v. Hundert der förderfähigen, ungedeckten Investitionskosten, hier maximal 8.560,54 € (brutto) vor.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der in die Zukunft gerichteten, ressourcenschonenden Wasserentnahme vor, hier einen über die übliche 10%-ige Förderung hinausgehenden Investitionszuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die Maßnahmen zu gewähren.