Betreff
Finanzbericht für das 2. Quartal 2018
Vorlage
FB 2/023/2018
Aktenzeichen
940/FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Termingerecht werden die vorläufigen Quartalszahlen für die Zeit bis 30. Juni 2018 dargestellt.

 

Insgesamt zeigte sich im 2. Quartal deutlich, dass zwar die zum Haushalt prognostizierten Erhöhungen bei den Beteiligungsbeträgen und Steuereinnahmen erwartet werden können.

Allerdings – und das muss klar hervorgehoben werden – gilt das z. B. im Bereich der Gewerbesteuer schwerpunktmäßig für die mittleren und kleineren Unternehmen.

Diese Ausfälle zu kompensieren wird bis zum Herbst 2018 vornehmliches Ziel sein, um letztendlich einen ordnungsgemäßen Jahresausgleich 2018 und einen Haushaltsentwurf 2019 im Rahmen der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung  vorlegen zu können.

 

Die Jahresrechnung für das vorangegangene Haushaltsjahr 2017 konnte im Mai gelegt werden; die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte in der Juni-Sitzung.

Aus diesen Abschlusszahlen wird bereits deutlich, dass die Schätzungen der Haushaltsansätze recht nahe an den tatsächlichen Ergebnissen lagen. Die zu verbuchende Rücklagenentnahme blieb dabei um 613.585 Euro unter dem Ansatz. Der vorhandene Rücklagenbestand beläuft sich dementsprechend auf rd. 2,6 Mio. Euro.

Der genehmigte Kredit von 1 Mio. Euro wurde bisher nicht aufgenommen.

 

Die Kassenlage war während des Quartals stabil.

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer

Mit Eingang der Beträge für das erste Quartal zeigt sich, dass die erwarteten Beträge in der kalkulierten Höhe auch ins Ist gestellt werden konnten:

- Einkommensteuerbeteiligung  4.623.510 Euro          VJ-Zeitraum 4.605.290 Euro/+   0,40 %

- Einkommensteuer-Ersatz           375.158 Euro                                  498.097 Euro/+ 24,88 %

- Umsatzsteuerbeteiligung            622.006 Euro                                  288.941 Euro/+ 29,84 %

 

 

Gewerbesteuer

13.285.817,53 Euro

Der Ansatz bei der Gewerbesteuer liegt weiterhin deutlich unter dem des VJ-Zeitraums (-8,12 %) und damit um gut 1,2 Mio. Euro unter dem Haushaltsansatz. Dies wird umso vorsichtiger zu beurteilen sein, als sich bereits jetzt zeigt, dass aufgrund bereits eingegangener Abrechnungen für die Jahre 2016 bzw. daraus resultierender Anpassungen für die Folgejahre zusätzlich rd. 700.000 Euro bis zum Jahresende zurückzuzahlen sind.

 

Die interne Aufgliederung macht deutlich, dass zwar grds. die prognostizierte Steigerung der Gewerbesteuern insgesamt nach unten durch schlägt, jedoch schwerpunktmäßig bei den mittleren und kleineren Betrieben. Überwiegend größere Firmen hingegen erhalten hohe Rückerstattungen aus den abgerechneten Vorjahren, die in den nächsten Wochen noch verbeschieden werden müssen, also das Soll weiter minimieren:

 

Ansatz

Soll

Vorliegende, noch zu erlassende Bescheide

(Nachzahlungen / Erstattungen)

Vorauss.

Jahressoll

Ist

 

14.500.000

13.285.817,53

700.000

12.585.817,53

7.020.272,70

 

Hochgerechnet auf das Jahr 2018 steht also nicht zu erwarten, dass der Ansatz von 14,5 Mio. Euro gehalten werden kann.

 

Die Gewerbesteuerumlage weist aktuell einen Sollstand von 562.101 Euro aus, was natürlich den niedrigeren Einnahmen zuzuschreiben ist.

 

Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer

180.761,27 Euro

Mit diesem im Ist eingegangenen Betrag zeigt sich eine minimale Erhöhung über das erste Halbjahr.

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

130.650 Euro

Hier liegt bereits der Jahresbescheid über insgesamt 261.300 Euro vor; tatsächlich sind die beiden ersten Raten eingegangen.

Der Haushaltsansatz von 260.000 Euro wird damit leicht überschritten.

 

Realsteuern

GrSt A 65.858,46 Euro

GrSt B 2.828.100,03 Euro

Hundesteuer 97.098,50 Euro

Die beiden Grundsteueransätze liegen noch immer leicht unterhalb der Haushaltsansätze; lediglich bei der Grundsteuer B ist gegenüber dem Vorjahresquartal eine kleine Steigerung eingetreten. Insgesamt werden somit die voraussichtlichen Einnahmeansätze erreicht werden können.

Die Hundesteuer liegt mit rd. 1.000 Euro über dem Gesamtansatz 2018; allerdings ist der Vorjahresansatz noch nicht ganz erreicht.

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

470.918,70 Euro

Mit einem Ist von aktuell 235.460 Euro ist klar, dass das genannte Soll erreicht wird, da ja der Grundlagenbescheid bereits vorliegt.

 

Schlüsselzuweisungen

2.107.964 Euro

Der Zuweisungsbescheid für die – auch gegenüber dem Vorjahr – enorm gestiegene Schlüsselzuweisung liegt vor, so dass die Jahressollstellung erfolgt ist. Tatsächlich eingebucht sind die ersten beiden Abschläge mit zusammen Betrag von 1.053.982 Euro, also der Hälfte des angesetzten Betrages. Auf die im Vorbericht 2018 erläuterten Auswirkungen und das zugehörige Diagramm dazu darf ausdrücklich nochmals verwiesen werden.

 

Kreisumlage

14.029.649 Euro

Mit Senkung des Hebesatzes um 0,5 %-Punkte auf nunmehr 46,5 % ergibt sich auch für den städtischen Haushalt eine leichte Entlastung, da für 2018 ursprünglich mit Ausgaben von 14.180.505 Euro gerechnet worden war.

Mit Abrechnung des Altbescheides und Erlass der neuen Vorauszahlungen wurde der o. g. Gesamtbetrag gegenüber der Stadt Lauf a.d.Peg. erlassen. Bisher sind 7.014.824,46 Euro an den Landkreis überwiesen worden.

 

 

Budgetberichte

Für die budgetierten Einrichtungen besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

 

Vermögenshaushalt

Die Fertigstellung der derzeit umfangreichsten Baumaßnahme an der Kunigundenschule steht kurz vor ihrer Vollendung. Daher werden die zur Verfügung stehenden Mittel voll in Anspruch genommen, wohingegen die bewilligten Zuschüsse erst in der zweiten Jahreshälfte abgerufen werden können.

Insbesondere der Fachbereich 5 hat hier jedoch die Entwicklung der Baupreise stetig im Blick und unterzieht die laufenden und anstehenden Maßnahmen einer permanenten Kontrolle.