Betreff
Landtags- und Bezirkstagswahl 2018 - Erfrischungsgeld
Vorlage
FB 3/014/2018
Aktenzeichen
FB 3/014/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs,- Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Für die Landtags- und Berzirkstagswahl 2018 wird das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer auf 50,00 EUR festgesetzt.

 

Am 14.10.2018 findet die Wahl zum Landtag und Bezirkstag in Bayern statt. An diesem Wahlsonntag sind wieder eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Verwaltung plant diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 300 Wahlhelfern. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt.

Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer bei der Landtag- und Bezirkstagswahl vor das Erfrischungsgeld einheitlich auf 50,00 EUR festzusetzen. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.