Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei der Betriebskostenförderung aus Abschlägen 2018 und aus Endabrechnung 2017
Vorlage
FB 6/013/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder,- Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.       Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung an Freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b   GeschO den Betrag von rund 450.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt i. H. v. rund 409.000,00 € aus Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen.

 

2.       Der Differenzbetrag wird als überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 41.000,00 € bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 genehmigt.

 

Im Haushalt 2018 ergeben sich - sowohl bei den Betriebskostenförderungen (Einnahmen) als auch bei den Betriebskostenförderungen an die Freien Träger (Ausgaben) - aktuell Überschreitungen auf diesen Haushaltsstellen:

 

Diese betragen bei der Ausgabehaushaltsstelle 0.4649.7008 insgesamt rund 450.000,00 € (rund 145.000,00 € für die Abschläge 2018, rund 305.000,00 € für die Endabrechnung 2017).

 

Die Mehrausgaben sind zu einem großen Teil durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0.4649.1714 gedeckt, insgesamt i. H. v. rund 409.000,00 € (rund 250.000,00 € aus Abschlägen für 2018, rund 159.000,00 € aus der Endabrechnung 2017).

 

Gem. der Geschäftsordnung bedarf es für die Überschreitung des Ausgabeansatzes damit einer Entscheidung des Stadtrates (§ 9  Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO).