Beschlussvorschlag:
Der Kinder,- Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung
des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung
an Freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO den Betrag von rund 450.000,00 €
überplanmäßig zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt i. H. v. rund 409.000,00 € aus Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen.
2. Der Differenzbetrag wird als überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 41.000,00 € bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 genehmigt.
Im Haushalt 2018 ergeben sich - sowohl bei
den Betriebskostenförderungen (Einnahmen) als auch bei den
Betriebskostenförderungen an die Freien Träger (Ausgaben) - aktuell
Überschreitungen auf diesen Haushaltsstellen:
Diese betragen bei der
Ausgabehaushaltsstelle 0.4649.7008 insgesamt rund 450.000,00 € (rund 145.000,00
€ für die Abschläge 2018, rund 305.000,00 € für die Endabrechnung 2017).
Die Mehrausgaben sind zu einem großen Teil
durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0.4649.1714 gedeckt, insgesamt i.
H. v. rund 409.000,00 € (rund 250.000,00 € aus Abschlägen für 2018, rund
159.000,00 € aus der Endabrechnung 2017).
Gem. der Geschäftsordnung bedarf es für die Überschreitung des Ausgabeansatzes damit einer Entscheidung des Stadtrates (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO).