Betreff
Sachstand Haushaltsvollzug 2018,
Informationen zur Entwicklung der städtischen Finanzlage
Vorlage
FB 2/022/2018
Aktenzeichen
941/FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

In Verbindung mit dem – diesmal bereits im Verwaltungsausschuss vorgelegten – Quartalsbericht für das 2. Vierteljahr 2018 wird seitens der Verwaltung aus gegebenen Anlass eine aktuelle Sachstandsinformation zum laufenden Haushalt 2018 und vor allem ein Ausblick auf die sich abzeichnende Entwicklung der städtischen Mittelbedarfs- und Finanzlage gegeben.

 

Die turnusmäßige Überprüfung und das laufende Controlling der Haushaltsansätze hat zum Ende des ersten Halbjahres 2018 gezeigt, dass erhebliche Einnahmeausfälle, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuern (Soll zum 30.06.18: - 1.214.183 Euro, noch zu veranlagende Fälle (d. h. es müssen noch Bescheide ergehen) -700.000 Euro zzgl. Zinsen (Rechtmäßigkeit aktuell noch nicht abschließend geklärt) zu verzeichnen sind. In Summe verursacht das allein rd. 1,9 Mio. Euro Mindereinnahmen im Verwaltungshaushalt. Nach bisheriger Einschätzung und Kommunikation mit verschiedenen Firmen ist hier auch nicht von einem einmaligen Effekt auszugehen.

Absehbar oder kalkulierbar sind gerade solche Steuer-Minderungen nicht, da sich zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht vorhersagen lässt, ob und in welchem Umfang die Betriebe ihre Steuererklärungen abgeben, die dann letztendlich zu tatsächlichen Einnahmen (sowohl aus Veranlagung als auch aus Vorauszahlungen) führen.

 

Nach Art. 68 GO besteht die Verpflichtung, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich abzeichnet, dass das laufende Haushaltsjahr in einen Fehlbetrag münden wird, also ein Ausgleich ohne Anpassung aller Ansätze nicht erzielt werden kann.

Ein solcher Nachtrag würde aus heutiger Sicht in jedem Fall die eingeplante Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt senken und  - zur Vermeidung der Gefährdung der notwendigen Ausgabeansätze für die Jahre ab 2019 - eine Neuverschuldung (geplante Aufnahme weiterer Kredite zur Finanzierung des Einnahmeausfalls aus reduzierter Zuführung im Vermögenshaushalt u. a.) notwendig machen.

 

In einem solchen Fall bedeutet dies, sich mit den Themen

 

  1. Rücklagenentnahme
  2. Darlehensaufnahme
  3. Anpassung der HH-Entwicklungsziele an die Finanzplanung

 

auseinander zu setzen.

 

Fest steht, dass allein Verschiebungen von 2018 in die Folgejahre nicht ausreichend sind, um die Finanzlage stabil zu halten oder gar zu verbessern; solche Vorgehensweise schiebt die Problematik allenfalls hinaus.

Allein eine Betrachtung der jetzigen Finanzplanung, die zum HH 2018 beschlossen wurde und Grundlage für die kommenden Jahre ist, macht  schon heute deutlich, dass die genannten Einnahmen im Steuerbereich voraussichtlich dauerhaft in der jetzigen Höhe bleiben, insofern also ohne jede weitere Anpassung der vorläufigen Planansätze bereits ein höherer Kreditbedarf besteht als ausgewiesen, weil eben die Zuführung sich noch weiter vom angepeilten Ziel von 35 % der bereinigten Steuereinnahmen entfernen wird.

 

Anstehende und schon beschlossene Maßnahmen (vgl. Finanzplanungsjahre), vor allem das Großprojekt Bertleinschule, laufen sonst Gefahr, nicht wie geplant ab 2019 umgesetzt werden zu können, da liquide Mittel fehlen (vgl. auch Übersicht Rechenschaftsbericht 2017).

Weitere Auftragsvergaben und Baubeginn wären dann nicht mehr möglich.

 

Aus konjunkturpolitischer Sicht und um ein verantwortungsvolles Weiterarbeiten vor allem auch schon im Hinblick auf die Jahre 2019 ff. gewährleisten zu können, wie auch in haushaltsrechtlich einwandfreier Vorgehensweise, ist dafür Sorge zu tragen, dass

- sofortige Einsparpotentiale genutzt

- neue (dauerhafte) Einsparmöglichkeiten aufgezeigt

- Ausgabemehrungen vermieden und

- alle dazu notwendigen haushalts- und kommunalrechtlichen Instrumente eingesetzt werden

 

In der Praxis bedeutet dies:

- die weitere sparsame Bewirtschaftung von Ausgabehaushaltsstellen in den kommenden

  Monaten

- internes straffes Haushaltscontrolling mit möglicherweise der Folge eines Nachtrags-

  haushalts 2018 im Herbst 2018 (§§ 26, 28 KommHV-K i. V. m. Art. 68 GO)

- Aufzeigen/Darlegen/Beschließen aller Einsparmöglichkeiten in allen Bereichen bis

  Herbst 2018, vor allem Maßnahmen, die sich mittel- bis langfristig auf eine Ent-

  lastung des Verwaltungshaushalts auswirken

- die Gremiumsbeschlüsse zur Höhe der Zuführung und Schuldendeckelung sollten an die

  tatsächlichen Gegebenheiten und zukünftigen Vorhaben angepasst werden (vgl. Finanz-

  planung zum HH 2018)

- eine zeitnahe Erstellung der Jahresrechnung 2018 (spätestens bis Ende Februar 2019)

- Vorbereitung und Besprechung des anstehenden Haushalts 2019 im Herbst 2018

- Beschlussfassung Haushalt 2019 unter Einbeziehung des JRErgebnisses und der Ein-

  sparpotentiale spätestens März 2019