-Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Auftrag für den Bau eines Geh- und Radweg Abschnitt Neunhof – Eschenau / Gewerk 1 Bauanteil Stadt Lauf wird auf der Grundlage des Angebots vom 02.07.2018 an die Firma
Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH, Stegenwaldhauser Straße 3, 95152
Selbitz
zum Angebotspreis von 1.277.284,04 € (brutto) vergeben.
Die frei zu vergebende Nachtragssumme für den Bau eines Geh- und Radweges von Neunhof
nach Eschenau / Gewerk 1 wird auf
50.000 € erhöht.
In der Sitzung am 25.7.2013 hat der Stadtrat einstimmig den
Bau eines neuen Radwegs entlang der ST 2240 zwischen Neunhof und Eschenau
beschlossen.
In der Sitzung vom 25.7.2017 hat der Stadtrat einstimmig der Entwurfsplanung
und der Umsetzung des Projekts im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit
dem Markt Eckental zugestimmt.
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde der Entwurf
fortgeschrieben und eine genaue Kostenberechnung auf LV Basis durchgeführt.
Die Kosten für Lauf aus dieser Berechnung vom 08.06.2018 belaufen sich auf
1.300.587,34 € brutto einschließlich
MwSt.
Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB / A.
Die Submission fand am 03.07.2018 statt. Die Kosten liegen im Kostenrahmen.
Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die
Maßnahme rd. 1.450.000,00 € (brutto)
inkl. Nebenkosten benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.6403.9510 zur Verfügung.
Für das Jahr 2018 stehen 852.000 €
und für das Jahr 2019 als Verpflichtungsermächtigung weitere 568.000 € zur Verfügung
Die Fa. Rädlinger Straßen und Tiefbau GmbH aus 95152 Selbitz, bietet die ausgeschriebenen Leistungen zu einem Angebotspreis von 1.277.284,04 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).
Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. S Satz 2 Buchst. e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z.B. jeder
Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten
werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen wie dem Bau des Geh– und
Radwegs von Neunhof nach Eschenau, können zusätzlich notwendige Leistungen
deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der
beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige
Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem
Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden
terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen. Diese Behandlung muss
ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine
überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen
ab 150.000 € ein Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall (Bau eines
Geh- und Radwegs von Neunhof nach Eschenau / Gewerk 1 Stadt Lauf) bittet die
Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO
genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 50.000 €.