Betreff
Geh- und Radweg Neunhof-Eschenau
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/068/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Auftrag für den Bau eines Geh- und Radweg Abschnitt Neunhof – Eschenau / Gewerk 1 Bauanteil Stadt Lauf  wird auf der Grundlage des Angebots vom 02.07.2018 an die Firma

 

Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH, Stegenwaldhauser Straße 3, 95152 Selbitz

 

zum Angebotspreis von 1.277.284,04 € (brutto) vergeben.

 

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme für den Bau eines Geh- und Radweges von Neunhof nach Eschenau / Gewerk 1 wird auf 50.000 € erhöht.

 

In der Sitzung am 25.7.2013 hat der Stadtrat einstimmig den Bau eines neuen Radwegs entlang der ST 2240 zwischen Neunhof und Eschenau beschlossen.
In der Sitzung vom 25.7.2017 hat der Stadtrat einstimmig der Entwurfsplanung und der Umsetzung des Projekts im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Eckental zugestimmt.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde der Entwurf fortgeschrieben und eine genaue Kostenberechnung auf LV Basis durchgeführt.
Die Kosten für Lauf aus dieser Berechnung vom 08.06.2018 belaufen sich auf
1.300.587,34 € brutto einschließlich MwSt.

 

Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB / A.

Die Submission fand am 03.07.2018 statt. Die Kosten liegen im Kostenrahmen.

 

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme rd. 1.450.000,00 € (brutto) inkl. Nebenkosten benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.6403.9510 zur Verfügung.
Für das Jahr 2018 stehen 852.000 € und für das Jahr 2019 als Verpflichtungsermächtigung weitere 568.000 € zur Verfügung

 

Die Fa. Rädlinger Straßen und Tiefbau GmbH aus 95152 Selbitz, bietet die ausgeschriebenen Leistungen zu einem Angebotspreis von 1.277.284,04 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. S Satz 2 Buchst. e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z.B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen wie dem Bau des Geh– und Radwegs von Neunhof nach Eschenau, können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen ab 150.000 € ein Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall (Bau eines Geh- und Radwegs von Neunhof nach Eschenau / Gewerk 1 Stadt Lauf) bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 50.000 €.