Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Sondergebiet Einzelhandel an der Nürnberger Straße" mit Grünordnungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 der Gemeinde Schnaittach mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Nürnberger Straße“ des Marktes Schnaittach wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Der Markt Schnaittach hat am 17.05.2018 beschlossen, ein
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 34 „Sondergebiet
Einzelhandel an der Nürnberger Straße“ einzuleiten, nachdem der dort ansässige
Discounter einen Neubau seines Lebensmittelmarktes in der Nürnberger Straße und
eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf bis zu 1.250 m² plant.
Das Ziel der Bauleitplanung besteht darin, die Rechts- und Planungssicherheit für den Erhalt und die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes am Standort Nürnberger Straße zu erhalten, negative Auswirkungen auf den historischen Ortskern als zentralen Versorgungsbereich und die Zentrenfunktionen der Nachbargemeinden auszuschließen sowie eine städtebaulich geordnete Entwicklung der am südlichen Ortseingang gelegenen Flächen zu gewährleisten.
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Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.