Betreff
Markt Schnaittach
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Sondergebiet Einzelhandel an der Nürnberger Straße" mit Grünordnungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/060/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 der Gemeinde Schnaittach mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Nürnberger Straße“ des Marktes Schnaittach wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Der Markt Schnaittach hat am 17.05.2018 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel an der Nürnberger Straße“ einzuleiten, nachdem der dort ansässige Discounter einen Neubau seines Lebensmittelmarktes in der Nürnberger Straße und eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf bis zu 1.250 m² plant.

 

Das Ziel der Bauleitplanung besteht darin, die Rechts- und Planungssicherheit für den Erhalt und die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes am Standort Nürnberger Straße zu erhalten, negative Auswirkungen auf den historischen Ortskern als zentralen Versorgungsbereich und die Zentrenfunktionen der Nachbargemeinden auszuschließen sowie eine städtebaulich geordnete Entwicklung der am südlichen Ortseingang gelegenen Flächen zu gewährleisten.

 


Lage im Gemeindegebiet/Geltungsbereich

 


Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.