Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Hormersdorf Nr. 33
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in diesem Bereich "Solarpark Hormersdorf"
- Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 der Gemeinde Schnaittach mit Grünordnungsplan „Solarpark Hormersdorf“ des Marktes Schnaittach wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Der Markt Schnaittach hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hormersdorf“ nordwestlich des Ortsteiles Hormersdorf unmittelbar südlich der Autobahn A 9 aufzustellen und den Flächennutzungs- und Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern, nachdem ein Vorhabensträger diesen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt hat.
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Lage im Gemeindegebiet |
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.