Betreff
Gemeinsamer Bau eines Geh- und Radweges entlang der LAU 19 mit zwei Querungshilfen und Bushaltestelle mit dem Landkreis Nürnberger Land
- Entwurfsvorstellung
- Maßnahmenbeschluss
Vorlage
FB 5/058/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stimmt den vorgestellten Planungen zu. Die Maßnahmen sollen sobald wie möglich ab 2019 umgesetzt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Lauf in Höhe vom 87.000 € erfolgt aus der HhSt. 1.6390.9510.

 

Die Entwurfsplanung vom 17.04.2018 ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

 

Anlage: Entwurfsplanung vom 19.04.2018

 

Der Landkreis Nürnberger Land beabsichtigt den Bau eines Geh- und Radwegs entlang der LAU 19 vom Kreisverkehr Himmelgarten bis zum Schönberger Ortseingang. Auf Initiative der Stadt Lauf hat der Landkreis die Maßnahme priorisiert. Damit wird eine weitere Lücke im Radwegenetz auf Laufer Stadtgebiet geschlossen. Die Realisierung ist für das Jahr 2019 nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids geplant.

 

Obwohl nach den Regelwerken aufgrund der vorhandenen Verkehrsdaten keine Verpflichtung besteht, hat der Landkreis die Anregung der Stadt aufgegriffen und baut am Ende des Radwegs am Ortseingang von Schönberg eine Querungshilfe. Damit wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer erreicht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bau dieser Querungshilfe im Zuge einer geförderten Neu- oder Ausbaumaßnahme erfolgen kann und dass sich die beteiligte Kommune, d.h. die Stadt Lauf an den Baukosten anteilig beteiligt.

 

Im Zusammenhang mit dem Bau des Geh-und Radwegs wird von Seiten der Verwaltung der Bau einer weiteren Querungshilfe unmittelbar vor dem Eingang der Schule verbunden mit einer Verbreiterung des Gehwegs vorgeschlagen. Besonders durch diese Querungshilfe soll den Schülern ein sicheres Queren der Kreisstraße ermöglicht werden. Durch die Lage unmittelbar vor der Schule wird eine optimale Akzeptanz erreicht.


Außerdem wird vorgeschlagen, die bestehende Bushaltestelle barrierefrei umzubauen und dabei auch die Parkplätze an der Bushaltestelle neu zu ordnen.

 

Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken sind die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau des kombinierten Geh-und Radwegs förderfähig.

 

Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich Kosten für die Stadt Lauf inklusive Nebenkosten auf ca. 173.000 €. Bei einer angenommen Förderung von ca. 50 % der förderfähigen Kosten würde der Eigenanteil der Stadt ca. 87.000 € betragen. Der Eigenanteil der Stadt Lauf an der Querungshilfe am Ende des Radwegs beträgt dabei ca. 8.800 €.

 

Auf der HHSt. 1.6390.9510 sind im Haushalt 2018 40.000 € und im Haushalt 2019 weitere 60.000 € als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

 

Die Entwurfsplanung vom 17.04.2017 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.