Betreff
Abwasserbetrieb Lauf a.d.Pegnitz, Bilanzierungsmethoden und Trägerdarlehen
Vorlage
FB 2/021/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Bilanzierungsmethoden:

Der vorgestellten Ermittlung der Eingangswerte für die Eröffnungsbilanz 2016 des Abwasserbetriebes Lauf a.d.Pegnitz wird zugestimmt.

 

2. Trägerdarlehen:

Der Teil des Anlagevermögens, der keiner regelmäßigen Abschreibung unterliegt, wird mit einem Buchwert von 511.621,50 Euro dem Abwasserbetrieb Lauf a.d.Pegnitz unentgeltlich überlassen. Die überlassenen Werte werden im Abwasserbetrieb als Eigenkapital bilanziert. Das Trägerdarlehen wird mit einem Darlehensbetrag von 16.272.501,29 Euro bilanziert. Der Zinssatz wird für 20 Jahre, ab 01.01.2016 auf 0,55% festgeschrieben. Die Tilgung wird jährlich ermittelt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

 

Im Zuge der für Juli 2018 geplanten Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz des Abwasserbetriebes Lauf a.d.Pegnitz wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

1. Bilanzierungsmethoden

 

Anlagevermögen:

Das Anlagevermögen wurde im Rahmen eines externen Bewertungsauftrages von der Firma Rödl & Partner erfasst und bewertet. In diesem Zuge wurden auch die Nutzungszeiten der einzelnen Vermögensgegenstände überprüft und auf zeitgemäße Werte angepasst. Die hierzu angefertigte Sonderinventurrichtlinie (in Session eingestellt) soll Anwendung finden. Die ermittelten Werte sollen in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Gleiches gilt für die Sonderposten, diese wurden ebenfalls im Zuge dieses Projektes bewertet und können mit den ermittelten Werten übernommen werden.

 

Umlaufvermögen:

Für das Umlaufvermögen wird aufgrund konstanter Bestände und geringer Preisschwankungen die Anwendung der Festwertmethode vorgeschlagen. Hier wurde in Absprache mit dem Leiter der Kläranlage folgende mögliche Einteilung vorgenommen:

 

-          Öle und Fette

-          Reinigungsmittel

-          Chemisch – biologische Zusatzstoffe

-          Laborbedarf

Die Festwerte werden im Rahmen der jährlichen Inventur überprüft und sofern erforderlich angepasst.

 

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten des Abwasserbetriebes zum Stand der Eröffnungsbilanz wurden anhand der tatsächlichen Verbindlichkeiten ermittelt. Bankverbindlichkeiten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor und auch unbezahlte Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen wurden noch aus dem städtischen Haushalt beglichen. Zum Bilanzstichtag war somit lediglich das Trägerdarlehen bilanziell zu erfassen. Bezüglich dessen Höhe und den Konditionen folgen gesonderte Ausführungen.

 

Forderungen:

Forderungen des Abwasserbetriebes an Dritte lagen zum Bilanzstichtag nur im Rahmen unbefristeter Stundungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke vor. Diese werden in Höhe der gestundeten Beträge bilanziert. Nachträglich eingegangene Zahlungen aus bereits bereinigten Vorgängen der Vorjahre wurden im jeweiligen Haushaltsjahr als periodenfremde Erträge verbucht und somit nicht bilanziert.

2. Trägerdarlehen:

Bezüglich des Trägerdarlehens war bisher vorgesehen, dieses in Höhe der Restbuchwerte des Anlagevermögens einzuplanen (16.784.122,79 Euro) und mit einem Zinssatz von 2,75% zu verzinsen. Das Darlehen wurde bisher als sog. Annuitätendarlehen mit einer jährlichen Annuität von 631.500 Euro geplant.

 

Im Hinblick auf das derzeitige Zinsgefüge erscheint ein Zinssatz von 2,75% jedoch unverhältnismäßig, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Ermittlung des „gebührenrelevanten“ kalkulatorischen Zinssatzes sich an den tatsächlichen Zinsverpflichtungen orientieren sollte. Ferner führt dieser Zinssatz in Kombination mit der Ausgestaltung als Annuitätendarlehen zu „niedrigen“ Tilgungsleistungen. Das hat zur Folge, dass die Restschuld des Darlehens im Tilgungsverlauf die Restbuchwerte der damit finanzierten Vermögensgegenstände übersteigt und somit Tilgungsleistungen für abgeschriebene Vermögensgegenstände zu erwirtschaften wären.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Werte des Anlagevermögens, die keiner regelmäßigen Abschreibung unterliegen, als Eigenkapital in den Abwasserbetrieb zu überführen (511.621,50 Euro). Der Darlehensbetrag reduziert sich dadurch auf 16.272.501,29 Euro. Der Zinssatz sollte für 20 Jahre auf den marktüblichen Zinssatz festgeschrieben werden. Der Zinssatz für Infrastrukturdarlehen bei der LfA Förderbank Bayern beträgt derzeit (04.06.2018) 0,55%. Zudem wird vorgeschlagen, das Darlehen mit einer variablen Tilgung abzutragen. Die Tilgung wird jährlich festgestellt und ist mindestens so hoch wie die bereinigte Abschreibung (Abschreibung der darlehnsfinanzierten Anlagen abzüglich Sonderposten). Sondertilgungen sollten jederzeit möglich sein.