Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Gewerbegebiet Dehnberg West" - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungsbe schluss
Vorlage
FB 5/052/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 12.06.2018 wird gebilligt.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 7, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag

Anlage 2: Flächennutzungsplan mit Begründung, Entwurf vom 12.06.2018

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2018 den Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Vorentwurf in der Fassung vom 22.03.2018 wurde vom 04.04.2018 bis 06.05.2018 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 03.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes bis zum 06.05.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TEAM 4 Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg und der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen und den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 12.06.2018 beschlussmäßig zu billigen.

 

Im weiteren Verfahrenslauf kann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.