Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.06.2018 wird gebilligt.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 7, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag

Anlage 2: Bebauungsplan mit Begründung, Entwurf vom 12.06.2018

 

In Session eingestellt:

Vorhaben- und Erschließungsplan, Entwurf vom 12.06.2018

Erläuterungen zum Unternehmen

Schallemissionskontingentierung vom 21.02.2018, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.03.2018 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet Dehnberg West“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Vorentwurf in der Fassung vom 20.03.2018 wurde vom 04.04.2018 bis 06.05.2018 öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 03.04.2018 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes bis zum 06.05.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TEAM 4 Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg und der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan regelt ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Kommune u. a. die Übernahme der Planungsleistungen, die Durchführung evtl. Erschließungsmaßnahmen und die zeitliche Umsetzung des Bauvorhabens.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu einen Entwurf zu erarbeiten. Der Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich ausgearbeitet; der Abstimmungsprozess mit dem Vorhabenträger ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb soll der Vertragsentwurf erst im nicht-öffentlichen Teil einer der folgenden Sitzungen dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden.

 

Nach Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 107 „Gewerbegebiet Dehnberg West“ in der Fassung vom 12.06.2018 durch den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann im weiteren Verfahrenslauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.