Betreff
Genehmigung für überplanmäßige Ausgaben bei der Betriebskostenförderung für den Zeitraum von September bis Dezember 2018
Vorlage
FB 6/011/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend-, und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Mittel für die Betriebskostenförderung der notwendigen Plätze werden für die Monate September bis Dezember 2018 bei HHSt. 0.4649.7008 in Höhe von bis zu 250.000,00 € als überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.

 

Demgegenüber stehen Einnahmen auf HHSt. 0.4649.1714 i. H. v. ca. € 130.000,00 €

 

Zusätzlich werden für die Auszahlung der freiwilligen Zuschüsse (September 2018 bis Dezember

2018) als Vorauszahlung für die Bundesmittel 2018 ca. 21.000,00 € auf HHSt. 0.4649.7004, sowie für die Auszahlung des Qualitätsbonus ca. 6.500,00 €, also insgesamt 27.500,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Demgegenüber stehen Einnahmen von insgesamt ca. 21.000,00 € Bundesmittel und ca. 3.300,00 € staatlicher Anteil am Qualitätsbonus.

 

Zum 01.09.2018 wird gem. gefasster Beschlüsse die neue Kindertagesstätte an der Kunigundenschule mit voraussichtlich 5 Gruppen in Betrieb gehen.

 

Hinzu kommt die Erweiterung beim ASB um 20 Kindergartenplätze.

 

Die Erweiterung und Bedarfsanerkennung der Plätze zieht den Anspruch auf Betriebskosten-förderung und Gewährung der freiwilligen Zuschüsse nach sich. Darauf wurde bereits in der Sitzung des KiJuSA am 13.03.2018 hingewiesen.

 

Für die Betriebskostenförderung dieser insgesamt 6 Gruppen wurden anhand bestehender Einrichtungen folgende Werte ermittelt:

 

Für die Monate September bis Dezember 2018 entstehen ca. 250.000,00 € Mehrausgaben (Betriebskostenförderung gesamt: staatlicher und kommunaler Anteil) bei HHST. 0.4649.7008.

 

Auf der HHST. 0.4649.1714 sind im Gegenzug Einnahmen in Höhe von ca. 130.000,00 € (staatlicher Anteil der Betriebskostenförderung) zu erwarten.

 

Diese Zahlen sind jedoch von den Buchungszeiten und den Förderfaktoren abhängig und können aufgrund dessen nicht exakt beziffert werden.

 

Zudem sind auf Basis der Richtlinie für freiwillige Zuschüsse eine anteilige Vorauszahlung der Bundesmittel auf HHSt. 0.4649.7004 i. H. v. ca. 21.000,00 €, sowie für den Qualitätsbonus i. H. v. ca. 6.500,00 € notwendig.

 

Die Bundesmittel werden „durchgereicht“, so dass in derselben Höhe (ca. 21.000,00 €) Einnahmen auf HHSt. 0.4649.1714 zu erwarten sind, sowie der staatliche Anteil der Einnahmen für den Qualitätsbonus i. H. v. ca. 3.300,00 €.