Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend-, und Seniorenausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
Die Mittel für die Betriebskostenförderung
der notwendigen Plätze werden für die Monate September bis Dezember 2018 bei
HHSt. 0.4649.7008 in Höhe von bis zu 250.000,00 € als überplanmäßige Ausgabe
zur Verfügung gestellt.
Demgegenüber stehen Einnahmen auf HHSt.
0.4649.1714 i. H. v. ca. € 130.000,00 €
Zusätzlich werden für die Auszahlung der
freiwilligen Zuschüsse (September 2018 bis Dezember
2018) als Vorauszahlung für die Bundesmittel 2018 ca. 21.000,00 € auf HHSt. 0.4649.7004, sowie für die Auszahlung des Qualitätsbonus ca. 6.500,00 €, also insgesamt 27.500,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Demgegenüber stehen Einnahmen von insgesamt ca. 21.000,00 € Bundesmittel und ca. 3.300,00 € staatlicher Anteil am Qualitätsbonus.
Zum 01.09.2018 wird gem. gefasster
Beschlüsse die neue Kindertagesstätte an der Kunigundenschule mit
voraussichtlich 5 Gruppen in Betrieb gehen.
Hinzu kommt die Erweiterung beim ASB um 20
Kindergartenplätze.
Die Erweiterung und Bedarfsanerkennung der
Plätze zieht den Anspruch auf Betriebskosten-förderung und Gewährung der
freiwilligen Zuschüsse nach sich. Darauf wurde bereits in der Sitzung des KiJuSA
am 13.03.2018 hingewiesen.
Für die Betriebskostenförderung dieser
insgesamt 6 Gruppen wurden anhand bestehender Einrichtungen folgende Werte
ermittelt:
Für die Monate September bis Dezember 2018
entstehen ca. 250.000,00 € Mehrausgaben (Betriebskostenförderung gesamt:
staatlicher und kommunaler Anteil) bei HHST. 0.4649.7008.
Auf der HHST. 0.4649.1714 sind im Gegenzug
Einnahmen in Höhe von ca. 130.000,00 € (staatlicher Anteil der
Betriebskostenförderung) zu erwarten.
Diese Zahlen sind jedoch von den
Buchungszeiten und den Förderfaktoren abhängig und können aufgrund dessen nicht
exakt beziffert werden.
Zudem sind auf Basis der Richtlinie für
freiwillige Zuschüsse eine anteilige Vorauszahlung der Bundesmittel auf HHSt.
0.4649.7004 i. H. v. ca. 21.000,00 €, sowie für den Qualitätsbonus i. H. v. ca.
6.500,00 € notwendig.
Die Bundesmittel werden „durchgereicht“, so dass in derselben Höhe (ca.
21.000,00 €) Einnahmen auf HHSt. 0.4649.1714 zu erwarten sind, sowie der
staatliche Anteil der Einnahmen für den Qualitätsbonus i. H. v. ca. 3.300,00 €.