Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht
wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Freizeitgärten am Seespitzweg“ vom
08.05.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
für das Gebiet
„Freizeitgärten am Seespitzweg“
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 08.05.2018.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen,
welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Bebauungsplan mit Begründung
Abwägungs- und
Beschlussvorschlag
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 10.10.2017 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 für
das Gebiet „Freizeitgärten am Seespitzweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB aufzustellen.
Im
Verfahrensablauf wurde nun vom 30.10.2017 bis zum 01.12.2017 die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 19.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum
01.12.2017 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich
durch die Beteiligungen keine Änderungen des Tekturplanentwurfs ergeben, kann
der Tekturplan als Satzung beschlossen werden.