Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 "Freizeitgärten am Seespitzweg", - Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, - Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/039/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.                   Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Freizeitgärten am Seespitzweg“ vom 08.05.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
für das Gebiet
„Freizeitgärten am Seespitzweg“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 08.05.2018.

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Anlagen: Bebauungsplan mit Begründung

                     Abwägungs- und Beschlussvorschlag

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 für das Gebiet „Freizeitgärten am Seespitzweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Im Verfahrensablauf wurde nun vom 30.10.2017 bis zum 01.12.2017 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 19.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 01.12.2017 abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Tekturplanentwurfs ergeben, kann der Tekturplan als Satzung beschlossen werden.